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06.07.2017
Prävention

Eine klare Identifikation Ihrer Yacht

Ihr Schiff wird gestohlen, es kommt zur Anzeige! Aber wie beschreiben Sie das Schiff? Segelyacht, acht Meter lang, blauer Rumpf? Das sind nicht wirklich klare Identifizierungsmerkmale. Die Rumpfnummer – innerhalb der Europäischen Union CIN-Nummer (Craft Identification Number) oder HIN-Nummer (Hull Identification Number) genannt – ist hingegen ein eindeutiges Erkennungszeichen. 

Bitte denken Sie an Ihre Nummer!

Seit 1998 müssen Wassersportfahrzeuge inklusive Schlauchboote und Jetskis zwischen 2,50 und 24 Meter Länge nach der Sportbootrichtlinie (CERichtlinie) der Europäischen Union über eine Rumpfnummer verfügen. Seit 2006 gilt dies auch für Schiffe, die aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt und in Fahrt gebracht werden. Fahrzeuge, die bereits vor 1998 in Fahrt gesetzt wurden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die CIN/HIN-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung und ist deshalb in vielerlei Hinsicht hilfreich. Die Rumpfnummer ist in der Regel rechts am Spiegel des Wasserfahrzeugs angebracht – einlaminiert, geschweißt, genietet oder angeschraubt. Zusätzlich sind die Hersteller dazu verpflichtet, die Nummer an einem versteckten, nur dem Hersteller bekannten Ort an Bord anzubringen.

Die CIN/HIN-Nummer darf nicht entfernt werden und wird immer in Zusammenhang mit einem CE-Zertifikat vergeben. Die entsprechende Herstellerbescheinigung (Konformitätserklärung) sollte sich jeder Eigner bei der Anschaffung eines Boots – egal, ob Neu- oder Gebrauchtbootkauf – aushändigen lassen. Da über die Rumpfnummer ein Wasserfahrzeug klar identifiziert wird, bitten wir unsere PantaeniusKunden, die Daten bei Abschluss einer Versicherung anzugeben oder nachzureichen.

In einigen Ländern, wie beispielsweise Italien oder Kroatien, vergleichen die Behörden die Rumpfnummer mit den Angaben in der Versicherungsbescheinigung. Stimmen diese nicht überein oder fehlen gar, dann kann es unter Umständen dazu führen, dass die Yacht an die Kette gelegt wird.

Grundsätzlich sollten Sie sich sämtliche Identifikationsnummern notieren: Das gilt auch für die herstellerspezifische Motornummer sowie Kennziffern auf Funkgeräten und anderen Ausrüstungsgegenständen wie beispielsweise Klimaanlagen. Bei Diebstahl ist das sehr hilfreich für die Ermittlungsbehörden.

Die CE-Zer tifizierung darf nicht verwechselt werden mit der Schiffsregistrierung: Seit 1995 sind Wassersportschiffe, die in Deutschland auf Binnenwasserstraßen genutzt werden, registrierungspflichtig. Die Registrierung von Booten, die ausschließlich in See- und Küstengebieten eingesetzt werden, ist in Deutschland erst ab einer Länge von 15 Metern zwingend erforderlich, kann jedoch bei kleineren Schiffen auch freiwillig vorgenommen werden. Ist ein Schiff registriert, dann sollte dies der Versicherung mitgeteilt werden, da dem Versicherer somit ein zusätzliches Identifizierungsmerkmal zur Verfügung steht.

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