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14.04.2021
Versicherungswissen | Bootseigner

Haftpflicht, Kasko & Co – welche Versicherung ist sinnvoll?

Das Boot ist gekauft, ein charmanter Liegeplatz gefunden, ab geht's aufs Wasser. Aber was, wenn doch mal etwas passiert? Dirk Hilcken von Pantaenius erklärt, welche vier Versicherungen für Bootseigner wichtig sind. Unerlässlich sind für ihn Haftpflicht und Kasko, zudem empfiehlt er je nach Situation eine Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

Haftplichtversicherung

Die absolute Grundlage

In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung für ein Boot keine Pflicht – und gehört trotzdem zum absoluten Basisschutz für jeden Bootseigner.Schon ein kleines Ramming im Hafen, bei dem der Rumpf des Nebenliegers zerkratzt wird, kann teuer werden. Sobald ein Dritter Ansprüche gegen einen richtet – egal, ob berechtigt oder unberechtigt – nimmt sich die Versicherung der Problematik an. Wenn sich einer der Mitsegler an Bord verletzt, ist das auch ein Fall für die Haftpflicht.

Eine Besonderheit entsteht, wenn das Schiff auf einem Trailer liegt und gezogen wird. Die Trailer für Sportgeräte wie Boote haben ein grünes Kennzeichen und sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Autos, von dem der Trailer gezogen wird, mitversichert. Allerdings nur so lange, wie der Trailer an das Fahrzeug angekoppelt ist! Wenn der Trailer abgekoppelt ist, ist er nicht mehr über das Zugfahrzeug versichert. Wenn der abgestellte Trailer also zum Beispiel anfängt bergab zu rollen und ein anderes Auto beschädigt, haftet derjenige, der den Trailer dort abgestellt hat. Davor bewahrt einen die Trailerhaftpflichtversicherung, die auf den Besitzer des Trailers ausgestellt wird.  Wer an Regatten teilnimmt, ist verpflichtet, seine Haftpflichtversicherungspolice vorzuzeigen. Aber auch in nahezu allen Häfen, Marinas und Bootslagern darf ein Boot ohne diesen Versicherungsschutz nicht liegen. Auch die Länder rund um das Mittemeer verlangen eine gültige Haftpflichtversicherung.

Fazit: Ohne Haftpflicht fährt man kein Boot.  

Zur Haftpflichtversicherung

 

Sie nutzen kein eigenes Boot, sondern leihen sich Wasserfahrzeuge aus? Dann kann unter Umständen eine Skipperhaftpflicht sinnvoll sein, die speziell für die Nutzung von fremden Booten konzipiert ist.

Zur Skipperhaftpflichtversicherung

Kaskoversicherung

Schutz fürs eigene Boot

Wer auch den eigenen Schaden am Boot absichern möchte sollte sich auch für ein Kaskoversicherung interessieren. Es geht um den Totalverlust, um Teilschäden aber auch um Bergung und Wrackbeseitigung nach einem Schaden. Hier sind die Bedingungen der verschiedenen Versicherungen höchst unterschiedlich, da muss man ganz genau hinsehen und evtl. sollte auch mal nachfragen bevor man etwas abschliesst. Vor allem bei den Aufschlüssen muss man sehr aufmerksam lesen. Gutes Bespiel: Sind die Folgeschäden von konstruktivem Mange und Verschleiß mitversichert?

Wer sich zum bsp. einen modernen Jollenkreuzer kauft, sollte immer eine Vollkasko-Versicherung wählen, die im Rahmen der festen Taxe den festgesetzten Wert des Schiffes versichert. Und das über eine lange Laufzeit! Diese einzelnen Vertragsbestandteile, vor allem „neu für alt“ und die sprichwörtliche „feste Taxe“ sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung immer ausführlich erklären lassen und sehr sorgfältig auf das Kleingedruckte im Vertrag achten.  

In der Kasko-Versicherung ist alles, was zum Boot gehört, mitversichert – also auch Töpfe und Pfannen, alles was zum schwimmenden Hausstand gehört. Und auch der Trailer sollte im Rahmen der Kasko-Versicherung mit angegeben werden, und zwar zum Neuwert. Alte Trailer kann man nicht kaufen. Und möchte man eigentlich auch nicht haben.

Unfallversicherung

Häufig sinnvoll

Wer eine Unfallversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob durch andere, bereits in der Familie existierende Versicherungen, bereits ein entsprechender Schutz besteht. Wenn nicht, ist besonders für junge, athletische Segler, die sich rasant mit foilenden Booten übers Wasser bewegen, der Abschluss einer Unfallversicherung sinnvoll. Zu gravierend sind vor allem Schnittverletzungen an Händen und Füßen, die mit diesen Sportgeräten entstehen können.

Wer mit einer größeren Crew gerne sportlich unterwegs ist, sollte ebenfalls über den Abschluss einer solchen Versicherung nachdenken, um die Verletzungen und Schmerzen, die entstehen, wenn bsp. ein Finger aus Versehen durch einen Block gezogen wird, zumindest finanziell abmildern zu können.  Einer der häufigsten Unfälle von Seglern, bei denen eine Unfallversicherung hilft, ist übrigens der Sturz von der Leiter oder Stellage im Winterlager. 

Rechtschutzversicherung

Optimal mit Vertragsrecht

Sie planen ein neues Boot von einer Werft zu kaufen oder Sie planen ein kompliziertes Refit einer älteren Yacht? Dann sollten Sie über den Abschluss einer Rechtschutzversicherung nachdenken. Ganz wichtig: Sie sollte auch Vertragsrecht mit abdecken. Vor allem bei Verträgen über hohe Summen, die viele verschiedene Arbeitsschritte beinhalten, ist das ratsam: Auf diesem Wege können Sie sich gegen eventuell auftretende Streitigkeiten absichern.

Expertentipp: Die abgeschlossene Versicherung müssen Sie nicht zwangsläufig halten. Ist das werftneue Boot ausgeliefert und funktioniert alles einwandfrei, kann die Versicherung nach ein oder zwei Jahren auch wieder gekündigt werden.

Schaden im Winterlager? Ein Fall für die Kasko!

Kaum geht die Saison dem Ende zu, kommen die ersten schockierenden Nachrichten von Hallenbränden und Schiffen, die bei heftigen Sturmböen von ihren Stellagen herunterwehen und das nebenliegende Schiff unter sich begraben. „Sturmschäden, bei denen das eigene Schiff andere in Mitleidenschaft zieht, sind höhere Gewalt, im englischen sehr anschaulich ‚act of god‘ genannt“, erklärt Dirk Hilcken.

„Für den Schaden, den mein Schiff ohne mein eigenes Handeln verursacht, bin ich nicht haftbar. Das ist dann ein Fall für die jeweilige Kaskoversicherung.“ Und auch der Schaden am eigenen Boot, verursacht durch einen Brand im Winterlager, ist ein Fall für die Kaskoversicherung. „In so einem Fall ist es sehr wichtig, dass nicht nur das Boot, sondern auch die Bergung mitversichert ist“, betont Dirk Hilcken. „Ein ausgebranntes Boot ist ein Totalschaden, das als Sondermüll geborgen und abtransportiert werden muss. Wenn in der Kasko die Bergungskosten nicht inkludiert sind, kommen zur hohen psychischen Belastung durch den Verlust des eigenen Bootes noch hohe Entsorgungskosten.“

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