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Sicher Gas geben

29.01.2020

Sauber, effektiv und einfach zu bedienen – zum Kochen, Heizen oder Kühlen. Gasbetriebene Anlagen finden sich mittlerweile auf fast jeder Yacht. Der beliebte Energieträger birgt jedoch auch ein hohes Gefahrenpotential. Immer wieder passieren Unfälle mit teils verheerenden Material- und Personenschäden. Der Hauptgrund: mangelnde Wartung der Gasanlage.

In der EU gibt es verschiedene Vorschriften zur Sicherheit von Flüssiggasanlagen an Bord: Während die Norm DIN EN ISO 10239 die Installation sowie eine Erstprüfung von Flüssiggasanlagen auf privat genutzten Booten vorsieht, legt die international anerkannte „Technische Regel G-608“ vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) regelmäßige Kontrollen der Gasanlagen fest. Da technische Regeln jedoch kein Gesetz sind, werden Kontrollen in Deutschland zwar empfohlen, aber nur in Ausnahmefällen auf einigen Landesgewässern verlangt. Anders als in Haushalten oder im Wohnmobil, unterliegen Gasanlagen an Bord demnach keiner Wartungspflicht. Und das, obwohl der leichtsinnige Umgang mit Gas schlimme Konsequenzen haben kann.

Doch was passiert eigentlich, wenn Gas aus dem System entweicht? Die Dichte von Gas ist höher als die von Luft, ausgetretenes Gas sinkt deshalb nach unten ab und sammelt sich im Bootsrumpf, in der Bilge und über den Bodenbrettern. Rümpfe von Booten sind im Gegensatz zu denen von Kraftfahrzeugen meist geschlossene Systeme, Dämpfe sammeln und komprimieren sich hier schnell. In Verbindung mit der Umgebungsluft kann ein hochgradig zündfähiges Gemisch entstehen, bei dem Mini-Zündfunken eines elektronischen Geräts ausreichen, um einen Brand zu entfachen. Selbst, wenn es nicht zu einer Explosion kommt, kann das Einatmen kleinster Mengen Gas, vor allem unbemerkt im Schlaf, schon lebensgefährlich sein.

Es gibt jedoch einige schnelle und einfache Maßnahmen, mit denen sich diese Gefahr minimieren lässt. Austretendes Gas ist nämlich meist auf einen Mangel an der Gasanlage zurückführen und dieser nicht selten das Resultat mangelnder Wartung der Gasanlage. Während der Schornsteinfeger also in regelmäßigen Abständen die häusliche Gasheizung kontrolliert und beim Wohnmobil alle zwei Jahre der TÜV ansteht, sollte auch die Gasanlage an Bord periodisch einer Sicht- und Druckprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Spätestens alle zwei Jahre empfiehlt sich dieser Check, der alles umfasst, was in Zusammenhang mit dem Betrieb der Gasanlage steht. Das Geld - und das ist wirklich nicht viel - ist sehr gut angelegt.
  
Auf dem Gasregler und dem Gasschlauch lässt sich das Baujahr ablesen. Beide Teile sollten nach einer Lebenszeit von sechs Jahren ersetzt werden.

Vor allem beim Erwerb eines Gebrauchtbootes ist eine Sicherheitsüberprüfung zu empfehlen. Besonders dann, wenn der Vorbesitzer keine gültige Prüfbescheinigung vorweisen kann oder nach der letzten Kontrolle Änderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden. Die Kreuzer-Abteilung legt nahe, vor Februar 2001 gebaute und aus dem Ausland importierte Boote fachmännisch überprüfen zu lassen. Letztere sind nicht selten mit Gasanlagen ausgestattet, die mit teils viel geringerem Gasdruck betrieben werden. Kochplatten, Heizungen oder ähnliches sind deshalb nur bei viel niedrigerem Druck betriebssicher, vorausgesetzt sie entsprechen überhaupt den deutschen Sicherheitsstandards.

AUGEN AUF!

Unabhängig davon sollte der Eigner seine Gasanlage selber stets im Blick behalten. Selbst wenn die Prüfung gerade erst erfolgt ist, kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass veraltete Einzelteile zu unbemerkten Gasentweichungen führen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Druckregler und den Gasschläuchen. Mit einer Lebenszeit von sechs Jahren müssen beide allerspätestens nach diesem Zeitraum ersetzt werden. Bei genauerem Hinsehen verrät der Aufdruck auf beiden Bauteilen das jeweilige Jahr der Herstellung.

Eine kurze Kontrolle sowie der Austausch der Bestandteile sind ganz einfach möglich und verhindern im Zweifel schwerwiegende Folgen. Zusätzlich können sogenannte Gasfernschalter eine sinnvolle Sicherheitskomponente sein. Bei Neubauten gehören diese in der Regel zur Standardausstattung, sie können ansonsten aber auch nachträglich eingebaut werden.

Ein Gasfernschalter befindet sich zum Beispiel direkt am Herd und ermöglicht, die Gaszufuhr unmittelbar an der Gasflasche elektrisch abzuriegeln. Dies stellt einen großen Vorteil in Punkto Sicherheit während des Betriebs der Yacht dar. Auch Gasmelder sind eine gefahrminimierende Maßnahme. Sie kosten nicht viel und lassen sich einfach installieren. Anders als Rauchmelder werden diese nicht am höchsten, sondern am niedrigsten Punkt unter Deck angebracht.

Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage mag zwar etwas Geld und Zeit kosten, aus reiner Bequemlichkeit sollte jedoch die eigene Gesundheit und der Schutz von Hab und Gut an Bord keinesfalls vernachlässigt werden. Die möglichen Konsequenzen von zu großzügiger Bordroutine sind einfach zu gravierend. Bei der Suche nach einem anerkannten Sachkundigen oder mehr Informationen zum Thema sind beispielsweise der Verband der Sportboot- und Schiffbau-Sachverständigen e.V. (VBS) sowie die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) behilflich.
 

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