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01.08.2019
Prävention

An der langen Leine

Wenn der Motor streikt, sind Segler auf Schlepphilfe angewiesen. Die Experten von Pantaenius erklären, wie Sie richtig schleppen oder schleppen lassen, ohne dass die spontane Hilfeleistung ein Nachspiel hat. Ein Segelschiff ist zum Segeln da, sollte man meinen. Doch auch Vollblutsegler sind in vielen Situationen dankbar für ihren „Jockel“– sei es bei der Annäherung an einen Hafen oder auf einer Kanalfahrt bei Flaute. Wenn der Motor in diesen Situationen den Geist aufgibt – zum Beispiel, wenn man bei viel Wind und Welle einen Hafen ansteuert– ist im schlimmsten Fall eine schnelle Schlepphilfe erforderlich.

Der Unterschied zwischen „Schleppen“ und „Bergen“
Wo genau Schleppen aufhört und Bergen anfängt, lässt sich nicht akkurat abstecken. „Wie immer im Leben gibt es aber auch hier selten schwarz oder weiß“, sagt Holger Flindt von Pantaenius. „Schlepphilfe ist zum Beispiel dem Segler zu gewähren, der mit unklarer Maschine bis vor einen Hafen segelt und sich dann hineinschleppen lässt. Dieses Schiff ist ganz klar nicht in Gefahr und es droht auch keine Gefahr. Bei einer Bergung geht es aber um die Rettung aus einer unmittelbaren Gefahr. Eine Motoryacht mit unklarer Maschine, die auf eine felsige Küste zutreibt, ist zum Beispiel in Gefahr, auch wenn sich bis dahin noch keine Grundberührung oder ähnliches Ereignis realisiert hat.“
 
Dauerbrenner Bergelohn
Wenn sich die Crew eines 15er-Jollenkreuzers von einem „Dickschiff“ in den Hafen schleppen lässt oder ein Segler den anderen fix von einer Sandbank freischleppt, dann reicht dem Helfenden häufig ein „Dankeschön“als Lohn. Aber Achtung: Eine Bergung kann teuer werden. Denn wer einem anderen aus einer Notlage hilft, hat grundsätzlich Anspruch auf einen Bergelohn. Dieser kann bis zu 100 Prozent des Schiffswertes betragen und bemisst sich nach zahlreiche Kriterien wie der Summe der geretteten Werte, dem Aufwand des Bergers und dessen Gefahr, dem Wetter und regionalen Bedingungen sowie den genauen Bergemaßnahmen. Um die Zahlung sicherzustellen, kann das Schiff im schlimmsten Fall sogar an die Kette gelegt werden! In diesem Fall ist es leider oft nötig, dass Garantien gestellt werden müssen, um die Yacht vor Abschluss der Verhandlungen aus dem Arrest von der Kette zu bekommen. Die Verhandlungen über den endgültigen Bergelohn, oft vor einem lokalen Gericht, ziehen sich nicht selten Monate bis Jahre hin.
 
Verhalten im Bergungsfall
Wir raten dringend davon ab, selbst über einen Bergelohn zu verhandeln“, sagt Holger Flindt von Pantaenius. „Sprechen Sie in keinem Fall über konkrete Summen oder Schiffswerte und unterschreiben Sie auch keine Vereinbarung.“ Er empfiehlt, schnellstmöglich den Versicherer zu kontaktieren und diesem die Verhandlungen zu überlassen. Wenn der Bergende auf einer Vereinbarung besteht, so sollten Sie sich auf den international gültigen, offenen Vertrag „Lloyds open Form“ (LOF) berufen. Die LOF auf der Basis „no cure – no pay“ (kein Erfolg – keine Bezahlung) beinhaltet auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung, die für spätere Auseinandersetzungen eine höhere Rechtssicherheit darstellt.
 
Schleppen – aber sicher
Eine schwimmfähige, dem Gewicht der Yacht angepasste Schleppleine sollte auf jedem Schiff vorhanden sein. Um Lastspitzen abfedern zu können, sollte diese Leine möglichst flexibel sein. Je länger die Leine, desto höher der Federweg. Um die Rumpfstruktur des Bootes vor Schäden zu bewahren, sollte die Schleppleine nicht an einer einzelnen Klampe belegt werden. Um die Last zu verteilen, eignet sich zum Beispiel eine Hahnepot, die an beiden Bugklampen belegt und an der die Schleppleine befestigt wird. Bei Jollen kann die Schleppleine auch am Mast befestigt werden. Herrscht beim Schleppen Seegang, so muss die Leinenlänge mindestens eine Wellenperiode betragen und beide Boote möglichst gleichzeitig die Welle hinauf- oder hinabsteuern.

 

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