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31.07.2019
Versicherungswissen | Bootseigner

Herausforderung Bootstrailer

Ob auf der Sliprampe oder der Straße - Wer darauf angewiesen ist sein Boot regelmäßig zu trailern, der weiß um die vielen kleinen Tücken und Feinheiten, die der Umgang mit dem zumeist sperrigen Anhänger mit sich bringt. Wie so oft gilt auch hier: Übung macht den Meister. Worauf gerade ungeübte Bootseigner jedoch unbedingt achten sollten, haben unsere Versicherungsexperten für Sie zusammengefasst.

Prinzipiell eignet sich jedes Fahrzeug, das über eine entsprechend ausgewiesene Anhängerlast verfügt zum sicheren Bewegen eines Sportbootanhängers. Diese Anhängerlast ist in den Fahrzeugpapieren vermerkt und sollte vor einem geplanten Transport oder Slipvorgang unbedingt überprüft werden. Ob der eigene Führerschein, zum Führen größerer Gespanne berechtigt, hängt unter anderem davon ab, wann Sie Ihren Führerschein erworben haben. Genaue Informationen erhält man bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder der Polizei. In Deutschland und in den meisten europäischen Ländern gilt als Höchstwert für die Breite eines Gespanns 2,55 Meter, für die Höhe 4 Meter, für die Länge des Anhängers 12 Meter und für die Gesamtlänge des Gespanns 18 Meter. Will man sich in Europa bewegen, dann muss man sich im Vorwege über die nationalen Regelungen erkundigen und unter Umständen Sondergenehmigungen beantragen.

Jede Genehmigung nützt jedoch wenig, wenn die Größe des Gespanns schlichtweg die vorhandene Infrastruktur überfordert. Schäden durch zu niedrige Brücken, Tunnel oder auch Äste, die bis auf die Straße ragen, sind beim Yachttransport leider keine Seltenheit. Eine entsprechend genaue Planung der Transportroute sollte deshalb gerade bei längeren Fahrten und im Ausland durchgeführt werden. Je größer die zu transportierenden Yacht, desto größer auch die Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Zugfahrzeugs. Wer auf dem Weg ins Winterlager etwa von überfrierender Nässe auf der Fahrbahn überrascht wird, der sollte größte Vorsicht walten lassen. Sich auf einer ruhigen Straße mit dem Fahr- und vor allem Bremsverhalten des Gespanns frühzeitig vertraut zu machen, kann in solchen Situationen die nötige Sicherheit am Steuer vermitteln. Von der Rampe auf den Trailer Bevor ein Trailer mit einem Boot beladen wird, sollten die Bremsen kontrolliert und ausprobiert werden, da sich diese häufig festsetzen, insbesondere wenn die Feststellbremse über einen längeren Zeitraum gezogen war. Bei Trailern, die beim Slippen mit Wasser – vor allem Salzwasser – in Berührung kommen, ist es ratsam, sie nach dem Slipvorgang „trocken“ zu fahren, da Korrosion die Bremsanlage angreift.

Zudem sollte sichergestellt sein, dass die Stützen richtig für das Schiff eingestellt sind: Bei den meisten Yachten wird das Gewicht zum Großteil auf den Kiel verteilt, während die Stützen nur seitlich absichern. Bei Schiffen mit einem Hubkiel darf jedoch in der Regel kein Gewicht auf den Kiel einwirken. Wer hier unschlüssig ist, sollte den Hersteller oder seine Werft des Vertrauens fragen. Überprüfen Sie vor der Anfahrt an die Sliprampe den Untergrund und stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug über ausreichend Grip verfügt. Wie weit Sie mit dem Trailer ins Wasser fahren können hängt von der Beschaffenheit der Rampe ab. Generell sollten Sie versuchen, den Trailer so tief wie möglich in Wasser zu bringen, um den Slipvorgang zu erleichtern. Achten Sie jedoch darauf, weder mit der Hinterachse ihres Fahrzeugs, noch mit der Steckdose des Trailers in Kontakt mit dem Wasser zu geraten. Wird das Schiff auf den Trailer geladen, dann ist darauf zu achten, dass die Auflagen aus einem Material bestehen, das bei Regen schnell abtrocknen kann bzw. das Wasser ableitet. Der Grund: Feuchte Auflagen können langfristig zu Osmose an ungeschützten GFK-Rümpfen führen.

Klingt selbstverständlich, wird jedoch hin und wieder vergessen: Ein zusätzlicher und ausreichend langer Tampen hilft dabei, die Position des Boots zu regulieren, auch wenn das Windenseil bereits am Boot befestigt wurde. Nach der Beladung des Trailers muss die Yacht gegen Verrutschen gesichert werden. Dafür sollten Spanngurte mit einer ausreichenden Bruchlast verwendet werden. Gerade bei Trailern, die nicht über eine Bugstütze verfügen, ist es wichtig, das Schiff gegen Bewegungen besonders nach vorne abzusichern. Des Weiteren müssen lose Teile, beispielsweise Mast, Luken oder Ruder, fest verzurrt werden, damit sie sich während der Fahrt nicht lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Ragt der Mast mehr als einen Meter über den Trailer hinaus, dann muss er unbedingt gekennzeichnet werden, bei Tag z. B. mit einem roten Tuch, bei Dunkelheit mit einer roten Lampe. Bevor es losgeht noch schnell die Lichtanlage checken, denn häufig sitzt der Stecker nicht richtig am Zugfahrzeug, oder die Kontakte sind verdreckt oder korrodiert.

 

Noch ein Tipp:

Wer eine schlechte Sicht nach hinten hat, der sollte darüber nachdenken, verlängerte Außenspiegel, wie bei Wohnwagengespannen üblich, anzuschaffen. Natürlich kann dieser Artikel nicht alle Schritte, die zum sicheren Trailern notwendig sind minutiös aufzählen. Wer sich unsicher ist, der sollte für die ersten Slipvorgänge Hilfe bei erfahreneren Stegnachbarn oder professionellen Dienstleistern einholen.

Haftungsfrage

Wer haftet eigentlich, wenn mit meinem Bootstrailer ein Schaden verursacht wird?

1. Befindet sich das Boot auf dem Trailer (und ist nicht mit dem Kfz verbunden), greift die Bootshaftpflicht. Auch, wenn der Trailer per Hand bewegt wird. Allerdings muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes bestehen.

2. Sollte der Trailer ohne Yacht per Hand bewegt werden (kein unmittelbarer Zusammenhang zur Bootsnutzung) und es entsteht ein Schaden, so ist dieser durch die Privathaftpflicht-Versicherung zu übernehmen.

3. Ist der Trailer mit einem Pkw verbunden, so ist das Risiko für das ganze Gespann über die Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch gedeckt. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während der Fahrt vom Kfz löst.

4. Wenn der Trailer (ohne Yacht) abgestellt wird, ist für ihn kein Haftpflichtversicherungsschutz vorhanden, es sei denn, dass eine Trailer-Haftpflicht abgeschlossen wurde. Achtung: Eigner haften auch ohne eigenes Verschulden, wenn etwa spielende Kinder die Trailerbremse lösen. Pantaenius empfiehlt daher, für kennzeichnungspflichtige Bootsanhänger eine Trailerversicherung abzuschließen. Alternativ kann der Eigner diese auch in seine Bootshaftpflichtversicherung integrieren lassen.

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