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14.04.2021
Bootskauf

Versicherung beim Gebrauchtbootkauf

Eine Pflichtversicherung für Segel- oder Motorboote besteht in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern nicht. Dennoch gibt es mehr als einen guten Grund, sich gegen Haftpflichtrisiken und den Verlust der Investition ins Boot zu schützen. Was gibt es jedoch zu beachten, wenn ein versichertes Boot verkauft wird und den Besitzer wechselt? Besteht bei einem Verkauf weiterhin Deckungsschutz für das Schiff? Muss die bestehende Police gekündigt werden und wenn ja, von wem? Gunnar Brock, Justiziar und Prokurist bei Pantaenius klärt die wichtigsten Fragen.

Muss die Bootsversicherung gekündigt werden, wenn das Boot einen neuen Besitzer findet?

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Nein, die Bootsversicherung geht automatisch auf den neuen Eigner oder die Eignerin über. Diese Regelung gilt für die Bootshaftpflicht- und die Bootskaskoversicherung. 

Was passiert mit der Prämie, die bereits im Vorfeld für ein Jahr gezahlt wurde?

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Wenn ein Boot verkauft wird, erstattet der Versicherungsanbieter dem ehemaligen Besitzer die überschüssig bezahlte Prämie pro rata also auf den Tag genau. Wir ein Boot also ein halbes Jahr vor der nächsten Fälligkeit verkauft und die Police entsprechend gekündigt, erhält der ehemalige Eigner die Hälfte der gezahlten Prämie zurück.

Wie erfährt die Versicherung am besten vom Verkauf?

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Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, dem Versicherer den Verkauf unverzüglich anzuzeigen. In der Praxis summt man sich ab, wer das übernimmt. Wichtig ist, dass dem Versicherer Namen und Anschriften beider Vertragsparteien mitgeteilt werden.

Muss der Käufer die Versicherung des Voreigners fortführen?

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Nein, der Käufer hat durch den Erwerb des Bootes ein außerordentliches, sofortiges Kündigungsrecht.

Kann die Versicherung den bestehenden Vertrag umgehend kündigen?

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Nein, auch der Versicherung steht ein Sonderkündigungsrecht zu, jedoch mit einer Übergangsfrist von einem Monat. Dem neuen Eigner soll so genug Zeit gegeben werden, sich um einen eigenen Vertrag zu kümmern. 

Wann sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, wenn das Boot bislang nicht versichert wurde?

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Die neue Versicherung sollte mit dem Eigentumsübergang aktiv werden. Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem das Schiff übergeben wird. Es ist ratsam den konkreten Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums im Kaufvertrag zu dokumentieren.

Welche Belege oder Dokumente braucht man zum Abschluss einer Bootsversicherung?

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Neue Serienboote sind in der Regel ohne die Vorlage spezieller Dokumente versicherbar, denn zumindest spezialisierte Anbieter können den Wert des Bootes genau einschätzen. Ausnahmen bilden alte Boote, Klassiker, extrem aufwändig ausgestattete Fahrtenyachten oder Eigenbauten. In einem solchen Fall werden Nachweise notwendig sein, die den Zustand des Bootes beschreiben und durch Rechnungen oder Fotos belegen. Manchmal kann auch ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen notwendig sein. 

Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung sein?

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Mit einer Deckung in Höhe von zehn Millionen Euro sollte man in der Regel jedoch sowohl im In- als auch Ausland gut fahren. Italien, zum Beispiel, verlangt eine Mindestdeckung von 7.230.000 Euro. In bestimmten Fällen mögen auch Deckungssummen von bis zu 15 Millionen Euro sinnvoll sein.

Wann lohnt sich eine Kaskoversicherung?

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Da es keine Pflichtversicherung für Boote gibt, läuft man ohne Kasko Gefahr, auf Schäden sitzen zu bleiben, die durch andere Bootseigner verschuldet werden. Manchmal lässt sich beim Unfallgegner auch kein schuldhaftes Verhalten feststellen. Da im Wassersport das Prinzip der Verschuldenshaftung gilt, gibt es in diesem Fall ohne Bootskasko keine Chance auf Entschädigung. Auch im Fall von Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl oder Sturm greift die Kaskoversicherung.  Gerade die Gefahr im Winterlager wird leider immer wieder unterschätzt, wie jüngste Beispiele von Bränden beweisen. 

Worauf sollten insbesondere Einsteiger bei der Wahl der Versicherung achten?

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Im Kleingedruckten verbirgt sich so manche Überraschung. Neueinsteiger sollten also darauf achten, dass auch wirklich alles versichert ist. Außer dem Boot zum Beispiel auch das Dingi und der Außenborder. Dies zu einer festen, unanfechtbaren Taxe auf Basis des Neuwerts. Viele Anbieter werben mit ähnlichen Begriffen, schwächen die Deckung durch Nebensätze jedoch empfindlich ab. Wichtig außerdem, dass keine Abzüge bei Teilschäden vorgenommen werden, die Schäden also nach dem Prinzip Neu für Alt ersetzt werden. 

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