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23.05.2023
Prävention | Wartung & Technik

Bergelohn, Bergung, Schlepphilfe – Wenn Dritte helfen und Ihr Boot abschleppen

Wenn der Motor plötzlich versagt oder Sie manövrierunfähig auf einen Strand zutreiben, ist schnelles Handeln gefragt. Unter Umständen ist Schlepphilfe nötig. Doch eine Bergung kann einen Bergelohn nach sich ziehen. Was Sie über das Abschleppen wissen sollten.

Verhalten bei Manövrierunfähigkeit

  1. Ruhe bewahren.
  2. Anker ausbringen, wenn in der konkreten Situation und am betreffenden Ort möglich. Das hält das Boot an Ort und Stelle und verschafft Zeit, um die nächsten Schritte zu planen. Vielleicht lässt sich der Motor prüfen und wieder starten, ggf. ist nur der Tank leer.
  3. Handelt es sich um ein Segelboot? Wenn die Bedingungen es zulassen, versuchen Sie, Segel zu setzen und sich mit der Kraft des Windes aus der Notsituation zu befreien.
  4. Ist Segel setzen nicht möglich? Bitten Sie ein- oder auslaufende Boote um Hilfe. Alternativ rufen Sie im nächsten Hafen oder beim Charterunternehmen an und bitten Sie um Schlepphilfe. Kunden steht die Pantaenius Helpline rund um die Uhr zur Verfügung. Pantaenius verfügt über ein recht umfangreiches Netzwerk, das eine ganze Reihe seriöser Bergungsunternehmen enthält, die kurzfristig aktiviert werden können.
  5. Unterschreiben Sie nichts und legen Sie sich nicht auf einen Bergelohn fest. Wenn der Berger auf eine Vereinbarung besteht, wählen Sie die offene Vertragsform „Lloyds Open Form“. Wenn Sie sich unsicher sind, zögern Sie nicht, die Pantaenius Helpline anzurufen.

Kunden erreichen die Pantaenius Helpline montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter: +49 40 37 09 10 und in dringenden Notfällen rund um die Uhr unter: +49 40 37 09 13 70

Hilfe durch die DGzRS

Einsätze zur Rettung aus Seenot, die bei einer unmittelbaren Gefährdung von Schiff und/oder Besatzung gegeben ist, sind übrigens immer kostenlos. Wenn die Seenotretter der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) allerdings in einer gefahrlosen Situation technische Hilfe leisten, wie zum Beispiel eine Schlepphilfe, erbittet die DGzRS bei einem Einsatz bis zu einer Stunde Dauer eine anteilige Erstattung ihrer Betriebskosten in Höhe von 200 Euro, maximal jedoch 400 Euro. Ggf. übernimmt Pantaenius diese Spende an die freiwilligen Retter der DGzRS.

Bei Manövrierunfähigkeit Ruhe bewahren

Motorversagen kann viele Ursachen haben. Manchmal ist einfach der Tank leer. Ebenso oft liegt es daran, dass man die Maschinenanlage mangelhaft gewartet hat. Ein durch Wasser oder Dreck verunreinigter Tank kann dem Motor schwer zu schaffen machen. Hat man den Tank im Winter nicht sorgfältig gesäubert, können Partikel in die Kraftstoffleitung gelangen und diese verstopfen. Außerdem können beschädigte Kraftstoffleitungen, undichte Filter und defekte Ventile schuld am Motorkollaps sein.

Das Wichtigste ist, auch bei Manövrierunfähigkeit Ruhe zu bewahren. Wer sich in keiner akuten Gefahrensituation befindet, sollte sich die Zeit nehmen – wenn dies in der konkreten Situation und am betreffenden Ort sicher möglich ist – kurz zu ankern (Link einfügen: Richtig ankern) und über das weitere Vorgehen nachzudenken. Vor Anker kann man in Ruhe den Motor inspizieren und mit etwas Glück wieder zum Laufen bringen. Eine Segelyacht lässt sich unter Umständen unter Segeln – vielleicht mit reduzierter Segelfläche – in den Hafen bringen. In der Nähe eines Hafens kann man per Telefon den Hafenmeister oder Vercharterer verständigen und um Schlepphilfe bitten.

Informieren Sie sich am besten schon im Vorwege, welche Nummern Sie im Notfall zum Abschleppen wählen können. Wer küstennah unterwegs ist, kann zum Beispiel die DLRG oder die Wasserschutzpolizei anrufen. Auf kleineren Flüssen lohnt eine Vorab-Internetrecherche nach in der Nähe befindlichen Anlaufstationen.

Notruf nur bei akuter Gefahr

Wer sich dagegen manövrierunfähig in einer gefährlichen Situation befindet, beispielsweise in der Fahrrinne für die Berufsschifffahrt, dem bleibt nur wenig Zeit zu reagieren. In einem solchen Fall sollte man schnellstmöglich Wassersportler in der Nähe auf die eigene Situation aufmerksam machen und um Hilfe bitten. Eine bekannte Methode hierbei ist, sich auf das Vorschiff zu stellen und mit Festmachern kräftig zu winken. Darüber hinaus ist auch eine Kontaktaufnahme mit anderen Wassersportlern über UKW-Kanal 16 möglich.

Am besten führt man eine schwimmfähige, dem Gewicht der Yacht angepasste Schleppleine mit. Sie sollte eine gewisse Flexibilität (Reck) aufweisen, um Lastspitzen abfedern zu können. Je länger die Leine, desto höher der Federweg. Herrscht beim Abschleppen des Bootes Seegang, so muss die Leinenlänge eine Wellenperiode betragen, damit beide Boote gleichzeitig eine Welle hinauf- oder hinabsteuern. Um Schäden zu vermeiden, sollte man die Last verteilen. Eine Hahnepot, die an beiden Bugklampen belegt und an der die Schleppleine befestigt wird, kann hierfür hilfreich sein. 

Bergelohn – Hoher Preis für Bergung

Wer einem anderen erfolgreich aus einer Seenotlage hilft, kann Bergelohn beanspruchen. Bei der Bergung einer Yacht bemisst sich die Summe nach Kriterien wie den geretteten Werten, dem Aufwand des Bergers und dessen Gefahr, dem Wetter und regionalen Bedingungen sowie den Bergemaßnahmen. Zur Sicherstellung der Zahlung kommt es vor, dass Schiffe arrestiert werden. Die Verhandlungen über den endgültigen Bergelohn ziehen sich schlimmstenfalls Jahre hin. In solchen Fällen ist es leider meist nötig, dass der Versicherer Garantien stellt, um das Boot von der Kette zu bekommen.

Keinen Bergelohn verhandeln

Da man als Laie obige Kriterien kaum beurteilen kann, rät Pantaenius dringend davon ab, als Eigner über einen Bergelohn zu verhandeln. In keinem Fall sollte man über konkrete Summen oder Schiffswerte sprechen oder eine Vereinbarung unterschreiben. Vielmehr sollte man schnellstmöglich den Versicherer kontaktieren und diesen verhandeln lassen. Die Pantaenius Schadenabteilung zum Beispiel ist rund um die Uhr erreichbar, verfügt über umfassende Erfahrung in solchen Situationen und über ein umfangreiches Netzwerk, das seriöse Bergungsunternehmen enthält.

 

Vorsicht: Private Bergungsunternehmen versuchen immer wieder, den Schiffswert als Grundlage des Bergelohns heranzuziehen und nicht den eigenen Aufwand.

Davor schützt eine Kaskoversicherung. Diese sollte Bergungskosten ohne Summenbegrenzung decken. Der Kaskoversicherer würde auch eventuelle Gerichtsstreitigkeiten mit dem Berger ausfechten und Garantieleistungen übernehmen, die zu hinterlegen sind, um das Schiff wieder frei zu bekommen. Die Bedingungen der Anbieter unterscheiden sich hier jedoch mitunter deutlich. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich also lohnen.

Lloyd’s Open Form vereinbaren

Falls es sich um eine akute Notsituation handelt und der Berger sofort auf eine Vereinbarung besteht, empfiehlt es sich, ausschließlich die sogenannte „Lloyd‘s Open Form“ (LOF) zu vereinbaren. Diese offene Vertragsform hat international Bestand und kann sogar durch einfachen Zuruf vereinbart werden. Die LOF beinhaltet auf der Basis „no cure – no pay“ (kein Erfolg – keine Bezahlung) auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung, die für spätere Auseinandersetzungen eine höhere Rechtssicherheit darstellt.

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