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14.04.2021
Versicherungswissen | Bootseigner

Wie funktioniert die Eignergemeinschaft?

Teilen will gelernt sein: Damit Eignergemeinschaften gelingen können, braucht es einen vertraglichen Rahmen und verbindliche Absprachen. Worauf Sie achten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Ob Car2Go, StadtRad oder AirBnB – der Trend geht weg vom Besitz und hin zum Teilen. Sharing-Modelle kennt der Wassersport schon lange: Wer sich keine Yacht alleine leisten kann oder will, teilt sich Arbeit und Kosten mit einer oder mehreren anderen Parteien. Gemeinsam basteln, das Fahrtgebiet durch Kettentörns erweitern, das Crewmanagement für Regattayachten auf mehrere Schultern verteilen: Viele Argumente sprechen dafür, eine Yacht gemeinsam zu nutzen. Hinzu kommt, dass die meisten Freizeitboote in Deutschland hochgerechnet nur mehrere Tage im Jahr genutzt werden; in einer Eignergemeinschaft ist das Boot im Idealfall so viel unterwegs, dass kein Eigner ein schlechtes Gewissen haben muss. 

Wenn zwei Teilhaber richtig viel Geld zusammenlegen, so sind zudem auch Yachten erschwinglich, die man sich alleine nicht hätte leisten können oder wollen – eine Win-Win-Situation für beide Parteien. Diesen Vorteilen gegenüber stehen Eignergemeinschaften, die krachend scheitern. Denn in wesentlichen Punkten wie Pflege, Nutzung und Umgang kommt es nicht selten zu Reibereien zwischen den Eigentümern, die im schlimmsten Fall zur Aufhebung der Eignergemeinschaft führen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine vertragliche Regelung aufzusetzen

Gunnar Brock, Syndikusrechtsanwalt bei Pantaenius

„In diesem Vertrag sollten folgende Punkte deutlich geklärt sein: Anteile, Verwaltung, Kostentragung, Erwerb von Ausrüstung und der Nutzungsplan.“ Ganz wichtig, so der Rechtsexperte, ist auch die Frage, ob das Schiff an weitere Freunde verliehen oder gar verchartert werden darf. Wenn beim Verfassen des Vertragswerks schon große Unterschiede deutlich werden, sollte man den gemeinsamen Schiffskauf gründlich überdenken. 

Ein Schiff, das von mehreren Personen genutzt wird, benötigt im Prinzip die gleichen Versicherungen wie jedes andere Schiff auch, das heißt Kasko-, Haftpflicht- sowie darüber hinausgehend eventuell Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung. Die Eigner sollten sich im Vorfeld darüber einigen, ob nur eine oder beide Parteien der Versicherungsgesellschaft gegenüber bevollmächtigt sind. „Eine Einigung im Vorfeld macht die Abwicklung von Versicherungsschäden einfacher, da nicht alle Eigner unterschreiben müssen“, rät Gunnar Brock. 

Wichtig: die richtige Exit Strategie

Die meisten Eignergemeinschaften sind für beide Parteien schön und lohnend. Doch sollten beide Parteien sich vor dem Kauf überlegen, wie das Verlassen der Eignergemeinschaft durch einen, mehrere oder alle Eigner gehandhabt wird: Was passiert mit dem Anteil des Ausscheidenden? Was passiert, wenn die Gemeinschaft ganz aufgelöst wird? Ist beispielsweise der ausscheidenden Eigner nicht in der Lage, die andere Partei auszuzahlen, dann wird es schnell kompliziert. Aus Sicht der Versicherung ist Folgendes zu beachten: Sollte sich einer der in der Police genannten Eigner dazu entschließen, die Eignergemeinschaft zu verlassen, so muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Alle beteiligten Personen müssen die Erklärung unterzeichnen, es sei denn, in der Police wurde ein Hauptverantwortlicher benannt.

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