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Häufig gestellte Fragen

Wir tun alles, um unsere Produkte transparent und unseren Service unkompliziert zu gestalten. Dennoch bleiben hin und wieder Fragen offen. Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Allgemeine Fragen

Ist eine Bootsversicherung in der Schweiz verpflichtend?

In der Schweiz ist eine Boots-Haftpflichtversicherung für Motorboote sowie für Segelboote mit mehr als 15m² Segelfläche gesetzlich vorgeschrieben. Für kleinere Boote (unter 2.5m) ohne Motor besteht keine Pflicht, dennoch wird eine Versicherung dringend empfohlen, um das eigene Boot gegen Schäden zu schützen. Viele Marinas und Liegeplätze verlangen zudem den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, insbesondere zur Deckung von Schäden oder Verletzungen, die Dritten entstehen könnten. Eine Bootsversicherung schützt also nicht nur Ihr finanzielles Engagement, sondern stellt auch sicher, dass Sie den örtlichen Vorschriften und Anforderungen entsprechen.

Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?

Bitte teilen Sie uns den Verkauf Ihres Schiffes unverzüglich mit und senden Sie uns eine Kopie des Kaufvertrags oder des Übergabeprotokolls per Post oder E-Mail zu. Der Versicherungsvertrag wird per Datum des Eigentumsübergangs aufgehoben und entsprechend abgerechnet.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Verträge gelten jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

Was kostet eine Bootsversicherung pro Jahr?

Die Kosten für eine Bootsversicherung in der Schweiz können stark variieren. Die Prämien richten sich nach verschiedenen Risikofaktoren, etwa der Erfahrung des Eigentümers, dem Typ, der Grösse und dem Alter des Bootes sowie dessen Nutzung, Liegeplatz und Fahrgebiet. Auch die voraussichtlichen Kosten für die Schadenregulierung beeinflussen die Prämie. Für ein genaues Angebot, das Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt, können Sie sich gerne an uns wenden – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was deckt eine Bootsversicherung ab?

Eine Bootsversicherung schützt in der Regel gegen eine Reihe von Risiken:

  • Eigenschutz des Bootes: Deckt Schäden am eigenen Boot, zum Beispiel durch Kollisionen, Grundberührungen, Diebstahl oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
  • Haftpflicht gegenüber Dritten: Übernimmt Kosten, wenn Sie Dritten Schaden zufügen, sei es an Personen oder Sachen.
  • Zusatzdeckungen: Optional können weitere Versicherungen wie Unfallversicherung für Personen an Bord oder Rechtsschutz enthalten sein.
  • Ausschlüsse: Die genauen Leistungen variieren je nach Police. Prüfen Sie unbedingt die Bedingungen, z. B. Ausschlüsse für Verschleiss, unsachgemässe Wartung oder Eigenverschulden.

Kann ich meine Bootsversicherung nachträglich anpassen?

Ja, eine Bootsversicherung kann auch nach Vertragsabschluss angepasst werden. Änderungen in der Nutzung des Bootes, dessen Wert oder andere Faktoren können eine Aktualisierung der Police erforderlich machen. Es ist wichtig, jede Änderung Ihrem Versicherer mitzuteilen, damit der Versicherungsschutz weiterhin Ihrem aktuellen Bedarf entspricht und das Boot angemessen geschützt ist.

Fragen zum Versicherungsumfang

Wie ist mein Trailer mitversichert?

Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.

Wie sind Transporte versichert?

Schäden beim Ein- und Auswassern, beim Auf- und Abladen sowie bei allen Land-, Fluss- und Fährtransporten innerhalb Europas sind versichert, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt. Voraussetzung ist, dass sowohl das Wasserfahrzeug als auch das Transportmittel dafür geeignet sind und das Wasserfahrzeug sachgemäss verladen und befestigt ist.

Darf ich mein Schiff an Freunde verleihen?

Der Versicherungsschutz der Pantaenius Kaskoversicherung gilt auch für Freunde oder Familienmitglieder. Das nicht-gewerbliche Verleihen Ihres Schiffs ist also kein Problem.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Kunden-Login unter „Meine persönlichen Daten“ ändern. Gehen Sie hierfür auf „Zahlungsmöglichkeiten“ und nutzen Sie die dort erscheinende Eingabemaske für die Aktualisierung Ihrer Bankdaten. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch telefonisch oder per Email an uns wenden.

Wie kann ich meine Versicherungssumme anpassen?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die aktuell vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr dem tatsächlichen Wert entspricht oder Sie diese reduzieren möchten, wenden Sie sich bitte an unser Yacht-Team. Wir prüfen Ihr Anliegen und stellen Ihnen ein angepasstes Angebot zu. Nach Ihrer Zustimmung wird die neue Versicherungssumme als Nachtrag in Ihrer Police festgehalten.

Sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten gedeckt?

Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten gelten als gedeckte Aufwendungen und werden ohne Selbstbehalt übernommen.

Ist das Winterlager mitversichert?

Übliche Aufenthalte der Yacht ausserhalb des Wassers – etwa für Reparaturen, Überholungen oder das Winterlager – sind versichert. Der Versicherungsschutz gilt ebenfalls während des Transports ins Winterlager und zurück, einschliesslich der damit verbundenen Haftpflichtrisiken.

Muss ich im Winter meinen Mast legen lassen?

Pantaenius vergibt keine Vorschriften bezüglich des Legens Ihres Mastes im Winter. Ob Ihr Winterlagerbetreiber jedoch die Einlagerung von Yachten mit stehendem Mast duldet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Beim Mastlegen und –stellen bieten sich zudem wertvolle Gelegenheiten Mast, Wanten und sonstige Teile auf ihre Schadenfreiheit zu kontrollieren. Dieser Check ist bei einem stehenden Mast nicht möglich.

Kann ich mein Fahrtgebiet überschreiten?

Gelegentliches Überschreiten des Fahrtgebietes ist mitversichert, sofern es dem Versicherer unverzüglich gemeldet wird.

Was bedeutet Feste Taxe?

Die Feste Taxe ist die bei Vertragsschluss zwischen Ihnen und Pantaenius vereinbarte und in der Police dokumentierte Versicherungssumme für Ihre Yacht. Diese Summe gilt als verbindlich und kann im Falle eines Totalverlusts nicht angefochten werden. Sie wird ohne Abzüge ausbezahlt, sodass Sie in der Lage sind, ein neues, gleichwertiges Schiff zu erwerben. Eine Unterversicherung kann von den Versicherern nicht geltend gemacht werden, da die feste Taxe dem Neuwert der Yacht entspricht.

Wann muss ich mein Rigg prüfen oder austauschen lassen?

Wir empfehlen grundsätzlich eine jährliche optische Prüfung, die entweder durch eine Fachperson oder durch Sie selbst vorgenommen werden kann. Spätestens alle 4–5 Jahre sollte das Rigg jedoch durch eine Fachperson überprüft werden. Alle 8–10 Jahre empfiehlt sich zudem eine Grundüberholung, bei der verschlissene Teile ausgetauscht werden.

In welchen Zeitabständen Überprüfung und Austausch nötig sind, hängt jedoch immer auch von der Art und Dauer der Nutzung Ihrer Yacht ab. Wenn Sie unsicher sind, in welchem Zustand Ihr stehendes oder laufendes Gut ist, oder Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Welche Wartungsintervalle für Rigg, Gas, Dichtungen, Ventile etc. gibt Pantaenius vor?

Pantaenius gibt generell keine Wartungsintervalle vor. Um den Versicherungsschutz Ihrer Yacht jedoch nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen die Wartungsintervalle der Hersteller einzuhalten.

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Erfahrung garantieren Ihnen einen herausragenden Service und effizientes Schadenmanagement, wenn es darauf ankommt.

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