Willkommen bei Pantaenius
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  • Behalten Sie den Überblick über Ihre Rechnungen
  • Prüfen und ändern Sie Ihre persönlichen Daten
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Pantaenius Schweiz AG bietet Ihnen Produkte folgender Versicherungszweigen an:

  • Personen-Versicherungen (Yacht-Insassenunfallversicherung) Mannheimer Versicherung AG, Zweigniederlassung Schweiz, Zürich und Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Wallisellen.
  • Kasko-Versicherungen (Yacht-Kaskoversicherung) Mannheimer Versicherung AG, Zweigniederlassung Schweiz, Zürich, Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Wallisellen und AIG Europe S.A., Luxembourg, Zweigniederlassung Opfikon, Glattbrugg.
  • Haftpflicht-Versicherungen (Yacht-Haftpflichtversicherung) Mannheimer Versicherung AG, Zweigniederlassung Schweiz, Zürich, Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG, Wallisellen und AIG Europe S.A., Luxembourg, Zweigniederlassung Opfikon, Glattbrugg.
  • Rechtsschutz-Versicherungen (Yacht-Rechtschutzversicherung) Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Basel.


Die registrierten Mitarbeiter der Pantaenius Schweiz AG, die mit der Vermittlungstätigkeit im Einzelnen betraut sind, verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden: PANTAENIUS SCHWEIZ AG, Thunstrasse 18, CH-3000 Bern 6.


Als Versicherungsvermittler ist die Pantaenius Schweiz AG, Thunstrasse 18, CH-3005 Bern, Tel. +41 (0)31 357 40 40, info@pantaenius.ch, www.pantaenius.ch nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Beratung beim Abschluss von Versicherungsverträgen verantwortlich. Selbstverständlich ist es unser erklärtes Ziel, dass die erteilten Auskünfte richtig sind und
keine Fehler geschehen. Sollte uns dennoch ein Fehler unterlaufen, werden wir uns umgehend bemühen, den Sachverhalt zu berichtigen. Unter Umständen haften für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte je nach betroffener Branche auch die an den Verträgen beteiligten Versicherungsunternehmen/Risikoträger.


Personendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen und der Vertragsabwicklung ergeben, werden dem betreffenden Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Das Versicherungsunternehmen verwendet diese Daten insbesondere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Markengzwecke. Die Daten werden physisch oder elektronisch aufbewahrt. Das Versicherungsunternehmen kann im erforderlichen Umfang Daten an die an der Vertragsabwicklung beteiligten Dritten im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer, sowie an in- und ausländische Gesellschaften ihrer Gruppe zur Bearbeitung weiterleiten. Bei Verdacht auf Vermögens- oder Urkundendelikte sowie im Falle, dass das Versicherungsunternehmen wegen betrügerischer Begründung eines Versicherungsanspruches (Art. 40 VVG) vom Vertrag zurücktritt, kann eine Meldung an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zwecks Eintragung in das Zentrale Informationssystem (ZIS) erfolgen. Ferner kann das Versicherungsunternehmen bei Amtsstellen und weiteren Dritten sachdienliche Auskünfte, zum Beispiel über den Schadenverlauf oder im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, der Vertragsabwicklung oder einem allfälligen Versicherungsfall einholen. Bei Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen können zudem die behandelnden Ärzte, Spitäler und sonstige Drittpersonen dem Versicherungsunternehmen oder seinem medizinischen Dienst alle im Zusammenhang mit dem Versicherungsantrag und der Vertragsabwicklung erforderlichen Auskünfte erteilen. Diese Personen sind zu diesem Zweck ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages.


PANTAENIUS kann eine Kopie der Vertragsunterlagen bei sich behalten und von dem Versicherungsunternehmen Kundendaten - wie zum Beispiel Daten über die Vertragsabwicklung, Inkasso und Versicherungsfälle, nicht jedoch Gesundheitsdaten - erhalten.


Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, bei dem Versicherungsunternehmen und PANTAENIUS über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Die Einwilligung zur Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

Über 50 Jahre

Erfahrung garantieren Ihnen einen herausragenden Service und effizientes Schadenmanagement, wenn es darauf ankommt.

100'000 Kunden

schenken uns täglich ihr Vertrauen und machen uns zum führenden Spezialisten für Yachtversicherungen in Europa.

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in unserem Netzwerk stehen Ihnen mit ihrem fachlichen Know-How zur Seite und garantieren weltweit schnelle Hilfe im Schadenfall.