Bootshaftpflicht-Versicherung
Die Bootshaftpflicht bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Bootes verursacht haben.
Ihre Vorteile
Weitere Vorteile
- Regattaspass pur
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Zusätzliche Sportgeräte
- Gewässerschäden
Regattaspass pur
Bei uns ist das Regattarisiko standardmässig in der Bootshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Zusätzliche Sportgeräte
Versichert sind auch Schäden, die durch den Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten oder Wassersportgeräten entstehen.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter ist automatisch mitversichert.
Gewässerschäden
Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise durch die Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers an Ihrer Yacht oder Ihrem Boot entstehen.
Ergänzungen für Ihre Bootshaftpflicht: Wir beraten Sie gerne!
Egal ob Neueinsteiger oder erfahrener Skipper – eine gute Seemannschaft ist das Wichtigste im Wassersport. Dennoch können Unfälle passieren und gerade auf See sind die Folgen für Mensch und Material oft schwer einzuschätzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Boot oder Ihre Yacht und Personen an Bord zusätzlich zur Bootshaftpflicht mit der Bootskasko-Versicherung sowie der Bootsinsassenunfall-Versicherung abzusichern.
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? Unsere Experten beraten Sie gerne individuell – wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen zudem unseren Vergleich verschiedener Bootsversicherungen, inklusive der Möglichkeit einer unverbindlichen Empfehlung Ihrer optimalen Absicherung, sei es für die Bootshaftpflicht oder eine andere Versicherung.
Wofür eine Bootshaftpflicht?
Wenn man doch ohnehin eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Diese Frage stellen sich insbesondere Neueinsteiger in der Welt des Wassersports. Bootseigner sind dabei gut beraten, den Tipps eines Versicherungsexperten zu folgen.
Eine Bootshaftpflichtversicherung ist immer die richtige Wahl, denn: Auch, wenn die Bootsversicherung in der Schweiz nicht verpflichtend abgeschlossen werden muss, haften Bootseigner mit Ihrem kompletten Vermögen für Schäden, die sie schuldhaft durch die Nutzung ihres Schiffes einem Dritten zufügen. Solche Haftpflichtansprüche können sich aus verschiedensten Szenarien ergeben, werden jedoch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt und können deshalb schnell zur echten finanziellen Belastung werden. Eine separate Haftpflicht – egal ob für ein Segel- oder Motorboot – ist deshalb dringend notwendig und jedem Eigner, unabhängig von der Versicherungssumme, zu empfehlen. Setzen Sie dabei auf Pantaenius: Unser bewährter Rundum-Schutz deckt hier neben Personenschäden auch Vermögens- und Sachschäden ab.



