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Yacht-Haftpflicht-Versicherung

Die Yacht-Haftpflicht-Versicherung bietet Deckung für Schäden, die der Eigentümer, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben.

Ihre Vorteile

Rundum-Schutz

Versichert sind sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden. Das gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

Streit mit dem Unfallgegner

Ein Dritter hat Ihr Schiff schuldhaft beschädigt und Sie erhalten trotzdem kein Geld, z. B. wegen dessen Insolvenz. Unsere Yacht-Haftpflicht-Bedingungen bieten Versicherungsschutz.

Rettungssystem ausgelöst?

Sie haben versehentlich eines Ihrer Rettungssysteme, z. B. EPIRB oder DSC ausgelöst. Die entstandenen Such- und Hilfekosten werden erstattet.

Schutz für den Skipper

Mit unseren Yachthaftpflichtbedingungen sind Sie automatisch auch als Skipper einer geliehenen oder gecharterten Motor- oder Segelyacht versichert.

Weitere Vorteile

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Regattaspaß pur
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Zusätzliche Sportgeräte
Gewässerschäden

Regattaspaß pur

Bei uns ist das Regattarisiko standardmäßig in der Yachthaftpflichtversicherung abgedeckt.

Zusätzliche Sportgeräte

Versichert sind ebenfalls Schäden, die aus dem Gebrauch von zum Fahrzeug gehörenden Beibooten und von Wassersportgeräten entstehen.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die juristische Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche seitens Dritter ist automatisch mitversichert.

Gewässerschäden

Gedeckt sind Schäden, die beispielsweise aus der Verunreinigung von Gewässern inklusive des Grundwassers entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?

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Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.

Kann der Käufer die Verträge übernehmen?

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Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Haftpflicht-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für  die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.

Wir konnten noch nicht alle Ihre Fragen beantworten?

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Bitte besuchen Sie unseren FAQ Service-Bereich. Hier haben wir alle wichtigen Fragen und die dazugehörigen Antworten für Sie bereitgestellt. Falls Sie die gewünschten Informationen nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne!

Mehr Informationen

Kontakt
Ihre Pantaenius-Crew

Sind noch Fragen offen? Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern auch telefonisch. Egal, ob Sie eine Empfehlung zur Yachtversicherung oder mehr Informationen zu unseren Produkten benötigen. Wir sind für Sie da!

Iris Gräbeldinger
Imme Schwarze
Sarah Mullis
+34 971 70 86 70

Mo.-Fr. 9 bis 17 Uhr

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