Charterversicherung, so individuell wie Ihr Törn
Auf den Chartertörn freut man sich in der Regel. Niemand denkt gerne daran, dass etwas Schlimmes passieren kann. Aber was ist eigentlich, wenn das Worst-Case-Szenario eintritt? Spielen wir einmal durch, was alles schiefgehen – und wie man sich absichern kann.

Reiserücktrittsversicherung
Der erste Fallstrick kann schon lauern, bevor die Crew den Chartertörn überhaupt antritt. Oft hängt der Urlaub von einem Skipper ab, der die nötige Erfahrung und die nötigen Befähigungsnachweise mitbringt. Wenn dieser Skipper ausfällt, steht der Törn auf dem Spiel.
In diesem Fall greift unsere Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter sowie An- und Abreise. Übrigens gilt sie auch bei Abbruch der Reise.
Unsere Reiserücktrittsversicherung bietet noch eine weitere Option: Sie können sich gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Charter- oder Reiseanbieters absichern. Wenn kein Schiff am Steg liegt, weil der Anbieter insolvent ist, fällt zwar der Törn aus, aber Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen.
Skipper-Haftpflichtversicherung
Gehen wir davon aus, dass alles glatt läuft. Die Crew ist gesund, das Schiff liegt am Steg und Sie können den geplanten Chartertörn antreten. Doch am ersten Segeltag bekommt ein Crewmitglied den Baum an den Kopf, verletzt sich schwer und macht den Skipper dafür haftbar.
In diesem Fall greift unsere Skipper-Haftpflichtversicherung. Die Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schäden gegenüber Dritten, die von Skipper oder Crew durch die Nutzung dem gecharterten Boot sowie etwaiger Beiboote schuldhaft verursacht werden.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Hoffen wir, dass es nicht zu einem solchen Streit kommt. Allerdings kann auch eine Krankheit unterwegs eine große Herausforderung darstellen. Wenn auf Reisen eine ärztliche Behandlung nötig ist, gilt die Krankenversicherungskarte im EU-Ausland als Versicherungsnachweis.
In Charterrevieren in der Karibik gilt die Krankenversicherungskarte nicht. Dann springt unsere Auslandsreise-Krankenversicherung ein und erstattet neben den Kosten für ärztliche Behandlung Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt. Rücktransportkosten sind eingeschlossen.
Unfallversicherung
Etwas anders ist es, wenn es um einen Unfall geht. Unfälle haben Folgen, die über die unmittelbare Behandlung hinausgehen. Nehmen wir an, ein Crewmitglied stürzt an Deck und bricht sich das Handgelenk. Dann greift unsere Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen von bis zu 48 Stunden.
Kautionsversicherung
Selbst wenn keiner der genannten Fälle eingetreten ist – auch am letzten Tag kann noch etwas schiefgehen. Der letzte Anleger misslingt und jemand verursacht einen Gelcoatschaden oder verbiegt den Heckkorb. Der Vercharterer behält die Kaution ein.
In diesem Fall springt unsere Kautionsversicherung ein. Die Kautionsversicherung deckt das vollständige oder teilweise Einbehalten der Kautionssumme durch den Vercharterer für einen an dem gecharterten Boot inklusive Motor und Beiboot eingetretenen Schaden.
Flexibel zusammenstellen
Nicht alle brauchen alle genannten Bausteine. Oft gehört eine Reiserücktrittskostenversicherung zur Kreditkarte. Andere können über die Krankenkasse eine günstige Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Deshalb ist unser neues Charterversicherungsangebot flexibel und individuell.


