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Häufig gestellte Fragen

Wir tun alles, um unsere Produkte transparent und unseren Service unkompliziert zu gestalten. Dennoch bleiben hin und wieder Fragen offen. Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?

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Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.

Kann der Käufer die Verträge übernehmen?

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Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung.Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen. 

Wie ist mein Trailer mitversichert?

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Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.

Mein Trailer ist jetzt automatisch mitversichert, muss ich eine extra Summe ausweisen?

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Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.

Zulassungsstelle verlangt eine EVB Nummer, ist das richtig?

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Steuerbefreite Sporttrailer mit grünen Kennzeichen benötigen keine EVB Nummer. Die EVB Nummer wird für die Zulassung versicherungspflichtiger Trailer und Anhänger benötigt. Ausgestellt wird sie von Ihrem KFZ-Versicherer  oder von unseren Kollegen der Pantaenius Versicherungsmakler GmbH unter www.pantaenius.eu.

Darf ich mein Schiff an Freunde verleihen?

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Der Versicherungsschutz der Pantaenius Kaskoversicherung gilt auch für Freunde oder Familienmitglieder. Das nicht-gewerbliche Verleihen Ihres Schiffs ist also kein Problem.

Wie sind die Kündigungsfristen?

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Die Verträge gelten jeweils für ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht drei Monate vor Ablauf per Email oder schriftlich gekündigt werden.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

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Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Kunden-Login unter „Meine persönlichen Daten“ ändern. Gehen Sie hierfür auf „Zahlungsmöglichkeiten“ und nutzen Sie die dort erscheinende Eingabemaske für die Aktualisierung Ihrer Bankdaten. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch telefonisch oder per Email an uns wenden.

Wie kann ich meine Versicherungssumme erhöhen oder reduzieren?

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Wenn Sie denken, dass Ihre vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr ausreicht oder Sie diese reduzieren möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Servicemitarbeitern in Verbindung. Sie erhalten von uns im Anschluss ein neues Angebot und können die geänderte Versicherungssumme als Nachtrag in Ihren Vertrag aufnehmen lassen.

Ein oder mehrere Eigner steigen aus meiner Eignergemeinschaft aus, was ist zu tun?

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Wenn einer oder mehrere Eigner aus der Eignergemeinschaft aussteigen, so muss dies schriftlich und von allen beteiligten Eignern unterzeichnet an Pantaenius übermittelt werden. Der Vertrag wird dann entsprechend angepasst. Haben Sie in der Police einen Hauptverantwortlichen benannt, so genügt dessen alleinige Unterschrift.

Sind Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten gedeckt?

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Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten werden ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.

Mein Schiff liegt im Winter an Land, kann ich meine Deckung einschränken?

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Über 50 Jahre Schadenbearbeitung haben uns gezeigt, dass gerade die Risiken des Winterlagers von Bootseignern häufig unterschätzt werden. Im Winterlager besteht regulärer Kasko-Versicherungsschutz. Dieser sichert Sie gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder auch Umwelteinflüsse, wie höhere Gewalt, ab.

Muss ich im Winter meinen Mast legen lassen?

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Pantaenius vergibt keine Vorschriften bezüglich des Legens Ihres Mastes im Winter. Ob Ihr Winterlagerbetreiber jedoch die Einlagerung von Yachten mit stehendem Mast duldet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Beim Mastlegen und –stellen bieten sich zudem wertvolle Gelegenheiten Mast, Wanten und sonstige Teile auf ihre Schadenfreiheit zu kontrollieren. Dieser Check ist bei einem stehenden Mast nicht möglich.

Ist das Winterlager mitversichert?

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Winterlager, Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Werft- oder Reparaturaufenthalte.

Der Winterlagerbetreiber lehnt im Vertrag die Haftung ab, darf ich unterschreiben?

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Solche Winterlagerverträge sind relativ gängig und stellen für Pantaenius in der Regel kein Problem dar. In jedem Fall müssen Sie uns jedoch bevor Sie einen solchen Vertrag unterschreiben kontaktieren, um die durch den Regressverzicht gegenüber dem Winterlagerbetreiber entstandene Deckungslücke in der Bootskaskoversicherung einzuschließen.

Kann ich meine Verträge für eine Saison ruhen lassen?

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Wenn Sie planen, Ihr Schiff für mindestens ein Jahr nicht zu nutzen, können Sie bei Pantaenius eine reduzierte Kaskoversicherung abschließen, die sich auf die Deckung der nötigsten Risiken beschränkt. Hierzu gehören zum Beispiel Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder auch Diebstahl. Möchten Sie während der Zeit größere Umbau- oder Refitmaßnahmen am Schiff durchführen, empfehlen wir eine Umbauversicherung. Diese deckt zusätzlich das Kranen bzw. Slippen der Yacht und kann in der Höhe der Versicherungssumme dem Baufortschritt dynamisch angepasst werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kasko- und Totalverlustversicherung

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Die Totalverlustversicherung kommt lediglich für Schäden auf, die zu einem Totalverlust des Bootes, Außenborders oder Trailers führen. Teilschäden werden nicht erstattet.

Was ist eine Allgefahrendeckung?

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Der Begriff Allgefahrendeckung beschreibt ein Deckungsprinzip von Versicherungen, das alle denkbaren Schäden - bis auf die ausdrücklich als Ausschlüsse aufgeführten - miteinschließt. Was also nicht in den Ausschlüssen erwähnt wird, gilt automatisch mitversichert. Diese Art des Versicherungsschutzes erleichtert im Gegensatz zu einer Versicherung auf Basis genannter Gefahren die Verständlichkeit der Deckungsinhalte, da eine Liste von Ausschlüssen in der Regel weniger umfangreich als eine Liste gedeckter Gefahren ist.

Kann ich mein Fahrtgebiet überschreiten?

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Gelegentliches Überschreiten der Fahrtgrenzen gilt mitversichert, ist aber unverzüglich zu melden.

Was bedeutet Feste Taxe?

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Die Feste Taxe ist die zwischen Ihnen und Pantaenius fest vereinbarte Versicherungssumme für Ihre Yacht. Diese erhalten Sie bei Totalverlust ohne Abzüge, sodass Sie in der Lage sind, ein neues gleichwertiges Schiff zu kaufen. Anders als bei vielen unserer Mitbewerber, kann diese Versicherungssumme im Falle eines Totalverlusts nicht angefochten werden, da sie sich auf einen Neuwert bezieht.

Wann muss ich mein Rigg prüfen oder austauschen lassen?

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Wir empfehlen allgemein eine jährliche optische Prüfung. Diese kann von einem Fachmann oder auch Ihnen selbst vorgenommen werden. Spätestens alle 4-5 Jahre sollte das Rigg jedoch durch einen Fachmann überprüft werden. Alle 8-10 Jahre sollte zudem eine Grundüberholung stattfinden, bei der verschlissene Teile ausgetauscht werden. In welchen Zeitabständen Überprüfung und Austausch nötig sind, hängt jedoch immer auch von der Art und Dauer der Nutzung Ihrer Yacht ab. Sollten Sie Zweifel über den Zustand ihres stehenden und laufenden Guts haben oder auf der Suche nach einem geeigneten Fachmannes sein, vermitteln wir Ihnen gern entsprechende Kontakte.

Welche Wartungsintervalle für Rigg, Gas, Dichtungen, Ventile etc. gibt Pantaenius vor?

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Pantaenius gibt generell keine Wartungsintervalle vor. Um den Versicherungsschutz Ihrer Yacht jedoch nicht zu gefährden, empfehlen wir Ihnen die Wartungsintervalle der Hersteller einzuhalten.

Kann ich meine Jolle im bestehenden Vertrag tauschen?

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Risikoobjekte oder Versicherungsnehmer können in bestehenden Versicherungsverträgen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden.

Yacht wird umregistriert, was ist zu tun?

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Bei einer Umregistrierung Ihrer Yacht benötigen wir im Anschluss von Ihnen das neue Flaggenzertifikat. Eventuell ergeben sich durch diese Umregistrierung entsprechend der jeweiligen Ländervorschriften veränderte Versicherungssteuersätze.

Magazin - Versicherungswissen für Bootseigner

Falls Sie noch mehr Informationen suchen: in unserem Magazin finden Sie weitere interessante Artikel und Videos zum Thema Versicherungswissen.

 

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