Pantaenius Sondertarife
Mit diesen Pantaenius Sondertarifen sind Sie klar im Vorteil!
Als Mitglied des Yachtsport-Clubs Deutschland e.V. (YCD), des Deutschen Segler-Verbandes oder eines im Deutschen Motoryacht-Verband (DMYV) organisierten Vereins profitieren Sie von besonderen Vorteilen.
Vorteil Yachtsport-Club Deutschland e.V.
Sie zahlen im Schadenfall lediglich die Hälfte der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Vergünstigung gilt bei privater Nutzung der Yacht. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die Mitgliedsvorteile erfahren möchten und schicken Sie uns einen Nachweis über die Mitgliedschaft.
Über die Webseite des Yachtsport-Club Deutschland erhalten Sie als Mitglied außerdem 10% Rabatt auf unsere Charterversicherungen.
Klicken Sie hier für weitere Informationen auf der Homepage des YCD.
Vorteil Deutscher Motoryacht-Verband
Sie zahlen im Schadenfall lediglich die Hälfte der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Vergünstigung gilt bei privater Nutzung der Yacht. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die Mitgliedsvorteile erfahren möchten und schicken Sie uns eine Kopie Ihres Mitgliedsausweises.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zum DMYV:
Vorteil Sportbootvereinigung
Sie erhalten einen Rabatt von 10 Prozent auf Ihre Kasko- und Haftpflichtprämie.
Die Vergünstigung gilt bei privater Nutzung der Yacht und bei einer Kasko-Versicherungssumme unterhalb von 1.000.000€ . Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie mehr über die Mitgliedsvorteile erfahren möchten und schicken Sie uns eine Kopie Ihres Mitgliedsausweises.
Über die Webseite der SBV erhalten Sie als Mitglied ebenfalls 10% Rabatt auf unsere Charterpakete.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Sportbootvereinigung:
Vorteil Deutscher Segler Verband
Sie zahlen im Schadenfall lediglich die Hälfte der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.
Innerhalb einer Gruppenvereinbarung gewährt Pantaenius Yachtversicherungen Ihnen eine um 50% reduzierte Selbstbeteiligung im Schadenfall, sofern sich der Schaden in einem innerhalb des vereinbarten Fahrtgebiets gelegenen europäischen Hafen oder Winterlager ereignet. Dazu muss der Versicherungsnehmer im Schadenfall schriftlich nachweisen, dass er zum Schadenzeitpunkt registrierter Fahrtensegler des DSV ist. Dies gilt nur für einen Selbstbeteiligungsbetrag bis einschließlich EUR 5.000,00. Davon ausgenommen sind Häfen und Winterlager in Russland, Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Georgien und im Schwarzen Meer.
Bitte beachten Sie: Die Gruppenvereinbarungen und Service Angebote können nicht kombiniert werden. Es kann nur eine Gruppenvereinbarung in den Verträgen berücksichtigt werden.