Charterversicherungen für Skipper und bis zu neun Crewmitglieder
Mitgliederrabatt für KA und SBV
MIT UNSEREN CHARTERPAKETEN SIND SIE OPTIMAL ABGESICHERT
Um Ihre Charterversicherung online abzuschließen, wählen Sie bitte das gewünschte Charterpaket in der unten stehenden Tabelle aus. Anschließend haben Sie bei der Buchung die Möglichkeit, Ihr Paket durch die Kautionsversicherung "Kaution Plus" zu ergänzen oder diese separat bis zur Übernahme des Bootes abzuschließen. Als bestehender Kunde können Sie im Kundenlogin Ihre Crewliste bis zum Törnbeginn ändern.

Chartern & Covid-19
Immer sicher: Schutz für Skipper und Crew bei Rücktritt oder Abbruch aufgrund einer Covid-19-Erkrankung. Auf Wunsch ohne Selbstbeteiligung
Gegen Aufpreis: Absicherung der Chartergebühr bei Zahlungsunfähigkeit des Anbieters. Separate Selbstbeteiligung in Höhe von 10% der Chartergebühr.
Bitte beachten: Eine Quarantäneverordnung ohne nachgewiesene Covid-19-Erkrankung ist kein versicherter Reiserücktrittsgrund.
- Reiserücktritte aufgrund von Covid-19-Erkrankung gedeckt
- Reiseabbrüche aufgrund von Covid-19-Erkrankung gedeckt
- Schutz bei Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz für 50€ zzgl. Versicherungssteuer
Unsere Charterpakete im Überblick
Basis
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Personen und/oder Sachschäden
3.000.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
max. Gesamtentschädigung
10.000 €
Preis mit Selbstbeteilligung*
190 €
Preis ohne Selbstbeteiligung
240 €
Silber
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Personen und/oder Sachschäden
3.000.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
max. Gesamtentschädigung
10.000 €
Kautionsversicherung***
Kaution bis
1.500 €
Preis mit Selbstbeteiligung*
310 €
Preis ohne Selbstbeteiligung
360 €
Gold
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Personen und/oder Sachschäden
3.000.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
max. Gesamtentschädigung
15.000 €
Kautionsversicherung***
Kaution bis
3.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
Bestattungs-, Überführungskosten
12.000 €
Preis mit Selbstbeteiligung*
425 €
Preis ohne Selbstbeteiligung
500 €
Premium
Skipperhaftpflicht-Versicherung
Personen und/oder Sachschäden
5.000.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
max. Gesamtentschädigung (gegen Aufpreis bis 40.000 €)
25.000 €
Kautionsversicherung***
Kaution bis
5.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
Bestattungs-, Überführungskosten
12.000 €
Unfallversicherung
max. Gesamtentschädigung bei Invalidität/Tod
150.000 € / 75.000 €
Preis mit Selbstbeteiligung*
580 €
Preis ohne Selbstbeteiligung
680 €
Kaution Plus - bitte wählen Sie Ihre gewünschte Summe
Verschiedene Deckungssummen verfügbar
bis zur Übernahme des Schiffes buchbar
Separat oder als Ergänzung zum Charterpaket abschließbar
Pro Buchungsvorgang nur einmalig auswählbar. Bei höheren Kautionssummen, können Sie den Vorgang jedoch beliebig oft wiederholen.
Alle Prämien verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer. Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
*Gilt für die Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittskosten-Versicherung: mindestens 100.- Euro pro Person und Schadenfall, bei Krankheit 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens.
**Charter-Versicherungspakete nach Schweizer Recht für Schweizer Versicherungsnehmer beinhalten aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Auslandsreisekrankenversicherung.
***Schäden, die während einer Regatta oder bei Trainings für eine Regatta entstehen, können gegen einen Aufpreis eingeschlossen werden. Die Preise entnehmen Sie dem Online-Abschluss. Die Selbstbeteiligung gilt je Schadenfall an der Yacht und beträgt EUR 100. Sie fällt nicht an, sofern der Schaden diese Summe übersteigt.
Unsere Charterpakete im Detail
Basis
Sie wollen Ihren bevorstehenden Chartertörn absichern und haben bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung sowie Unfall-Versicherung abgeschlossen? Dann passt unser Charterpaket Basis genau zu Ihrem Bedarf. Es beinhaltet zusätzlich zu der obligatorischen Skipper-Haftpflichtversicherung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Skipperhaftpflichtversicherung
- Versicherungssumme für Personen und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- max. Gesamtentschädigung: 10.000 €
Silber
Skipperhaftpflichtversicherung
- Versicherungssumme für Personen und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- max. Gesamtentschädigung: 10.000 €
Kautionsversicherung***
- Kaution bis: 1.500 €
Gold
Sie suchen ein Rundum-Sorglos-Versicherungspaket für Ihren bevorstehenden Chartertörn und haben bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen? Dann wählen Sie unser Charterpaket Gold.
Skipperhaftpflichtversicherung
- Versicherungssumme für Personen und/oder Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
- Heilbehandlung, Arzneimittel, Rücktransport inklusive
- Bestattungs-, Überführungskosten: 12.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- max. Gesamtentschädigung: 15.000 €
Kautionsversicherung***
- Kaution bis: 3.000 €
Premium
Nichts dem Zufall überlassen? Unser Charterpaket Premium bietet Rundum-Schutz und enthält alle empfohlenen Versicherungen für Ihren nächsten Bootstörn…
Skipperhaftpflichtversicherung
- Versicherungssumme für Personen und/oder Sachschäden: 5.000.000 €
- Vermögensschäden: 250.000 €
- Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme: 50.000 €
- Nachfolgecharterausfall: 20.000 €
- Hotel-, Transportkosten nach Schaden: 1.000 €
Auslandsreise-Krankenversicherung**
- Heilbehandlung, Arzneimittel, Rücktransport inklusive
- Bestattungs-, Überführungskosten: 12.000 €
Kautionsversicherung***
- Kaution bis: 5.000 €
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Max. Gesamtentschädigung: 25.000 €
- gegen Aufpreis bis 40.000 €
Unfallversicherung
- max. Gesamtentschädigung bei Invalidität/Tod: 150.000 € / 75.000 €
- Bergungskosten: 50.000 €
Kaution Plus
Sie können Ihr Charterpaket optional mit unserer Kaution Plus ergänzen. Bei ansonsten gleichbleibendem Versicherungsschutz erhöht Kaution Plus die bestehende Kautionsversicherung um wahlweise weitere 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000, 10.000 oder 15.000 Euro.
Sie benötigen ausschließlich eine Kautionsversicherung? Unsere Kaution Plus lässt sich auch als eigenständiges Produkt separat von unseren Charterpaketen bis zur Übernahme des Bootes buchen! Bitte beachten Sie, dass sich unsere Kaution Plus pro Buchungsvorgang nur einmalig auswählen lässt. Sie können diesen Vorgang jedoch beliebig oft wiederholen.
Die kompletten Versicherungsbedingungen finden Sie im weiter unten stehenden Bereich Downloads.
Ihr Plus bei der Charterversicherung
SKIPPERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Motor- oder Segelyacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Versichert sind u.a. Schäden an anderen Booten, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kaskoversicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.
AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall.
UNFALLVERSICHERUNG
Die Unfallversicherung aus unserem Charterpaket bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen von bis zu 48 Stunden.
REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten.
KAUTIONSVERSICHERUNG
Die Kautionsversicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält – ob berechtigt oder nicht.
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Unterwegs mit Pantaenius #5 - Ein Boot chartern
Infos
Wichtige Produktinformationen zu den Charterpaketen
Lesen Sie vor der Buchung bitte wichtige Produktinformationen zu Buchungsfristen und den Paketpreisen.
- Alle Prämien verstehen sich inkl. der aktuellen deutschen Versicherungssteuer. Bei Abschluss im europäischen Ausland wird die jeweils nationale Versicherungssteuer berechnet. Somit können die Prämien national abweichen.
- Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben. Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) oder in Italien sein, diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden.
- Charter-Versicherungspakete nach Schweizer Recht für Schweizer Versicherungsnehmer beinhalten aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Auslandsreisekrankenversicherung.
- Die Charterpakete müssen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages beantragt werden; im letzten Fall also bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten. Der Schutz gilt für einen Chartertörn von maximal 28 Tagen für den Skipper und maximal 9 Crewmitglieder.
- Sie können Ihr Charterpaket optional mit dem Produkt KAUTION PLUS ergänzen. Bei ansonsten gleichbleibendem Versicherungsschutz erhöht KAUTION PLUS die bestehende Kautionsversicherung um wahlweise weitere 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000, 10.000 oder 15.000 Euro. Sie können das Produkt KAUTION PLUS auch unabhängig von den übrigen Paketen buchen. Der Abschluss ist bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht möglich. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Häufig gestellte Fragen zu Chartern in Zeiten von Covid-19
Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit unseren Charterversicherungen in Zeiten von Covid-19 erreichen:
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen gilt es bei der Buchung eines Charterpaketes zu beachten?
Der Versicherungsschutz kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages oder bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beantragt werden. Die separate Kautionsversicherung „Kaution Plus“ kann bis zum Beginn der Bootsreise abgeschlossen werden.
Welche Fristen gilt es bei der Buchung von Kaution Plus zu beachten?
Der Abschluss ist bis zur Übernahme Ihrer gecharterten Yacht möglich. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn für Ihr Boot nicht vor der Übersendung dieses Antrages an uns liegen kann. Eine Bestätigung Ihres Antrages dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum, in der Auslandsreise-Krankenversicherung mit Grenzüberschreitung in das Ausland, in allen anderen Fällen mit dem Beginn der Charterreise.
Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Die Deckung gilt für den Skipper und maximal neun Crew-Mitglieder für einen Bootstörn von längstens 28 Tagen.
Wann endet die Versicherung?
In der Auslandsreise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer von maximal 28 Tagen. In den übrigen Sparten endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des gebuchten Chartertörns.
Wer ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben.
Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK), in Italien bzw. italienischer Staatsbürgerschaft sein. Diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden. Es gilt ausschließlich die private Nutzung der Yacht durch den Charterer versichert. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Skipper eines Bootes, die an dem Törn nicht ausschließlich zu sportlichen oder Vergnügungszwecken teilnehmen.
Kann ich meine Charterversicherung stornieren?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, hierzu wird auf Nr. 6 der Allgemeinen Kundeninformation verwiesen.
Kann ich mein Charterpaket nach Abschluss wechseln?
Ihre Charterversicherung muss in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Nur dann können Sie ein anderes Paket auswählen. Ein nachträglicher Wechsel in eine andere Bootsversicherung ist nicht möglich.
Wir nehmen mit mehr als zehn Personen an dem geplanten Törn teil. Werden dann weitere Charterpakete benötigt?
In einem Charterversicherungspaket können ein nicht gewerblicher Skipper und max. neun Crewmitglieder versichert werden. Sollen mehr als diese zehn Personen versichert werden, ist dies nur durch den Abschluss eines zusätzlichen Charterpaketes möglich. Gern können Sie dazu verschiedene Pakete kombinieren.
Bitte beachten Sie: Die Deckungssummen der Reiserücktrittskosten-, Kautions-, und Skipperhaftpflichtversicherungen werden dann addiert; bei der Reiserücktrittskostenversicherung ist die max. Gesamtsumme jedoch EUR 40.000. Versicherungssummen, die über diesem Wert liegen, können über unsere Pakete nicht versichert werden.
Der Anteil der einzelnen Personen an den Charterkosten wird nach dem Pauschalsystem ermittelt, ist in der Gesamtsumme aber auf die Deckungssumme des jeweiligen Paketes beschränkt.
Kann ich die Crewliste noch während des Törns ändern?
Nein. Alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können lediglich bis einen Tag vor Reiseantritt online durchgeführt werden. Füllen Sie die Crewliste für das Boot vollständig aus. Nur namentlich benannte Crewmitglieder gelten als versichert.
Meine Crew ist noch nicht vollständig. Kann ich mein Charterpaket dennoch bereits abschließen?
Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können bis einen Tag vor Reiseantritt jeweils bei Bekanntwerden online durchgeführt werden.
Ist Kojencharter versicherbar?
Nein, die Deckung besteht ausschließlich für Verträge, mit denen die gesamte Yacht gechartert wird (keine Kojencharter).
Sind Tagesgäste versicherbar?
Nein, für Tagesgäste auf dem Boot kann kein Versicherungsschutz beantragt werden.
Muss der Versicherungsnehmer auch Skipper sein?
Nein, dies ist nicht notwendig
Muss der Versicherungsnehmer mit an Board sein?
Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht Teil der Crew sein.
Sind Bergungskosten mitversichert?
Die Bergungskosten sind über die Skipperhaftpflicht-Versicherung abgedeckt, wenn es sich um einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch handelt. Bitte bedenken Sie hierbei, dass es sich bei der Skipperhaftpflicht-Versicherung um eine sogenannte Subsidiärdeckung handelt; d.h., sie greift erst, wenn andere Versicherungen wie insbesondere die Haftpflicht-Versicherung des Bootes nicht greifen.
Sind Hotelaufenthalte vor oder nach dem Törn mitversichert?
Hotelaufenthalte sind weder vor noch nach dem Bootstörn versichert. Nach Schäden werden Hotel- und Transportkosten jedoch bis zur Höhe von 1.000 Euro erstattet.
Was passiert, wenn der Skipper ausfällt?
Fällt der Skipper aus versicherten Gründen aus, ist ein Vollstorno der Charterreise versichert. Bei Ausfall eines Co-Skippers gilt dies nur, wenn ein solcher wie in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben ist, er auf der Crew-Liste als Co-Skipper benannt wurde und die Charter ansonsten nicht angetreten werden kann. In beiden Fällen sollte versucht werden, einen Ersatz zu benennen.
Verliere ich im Fall einer Unterversicherung meine Ansprüche bei der Kautionsversicherung?
Nein, Pantaenius verzichtet in der Kautionsversicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Anders als bei den meisten unserer Mitbewerber, können Sie die Höhe der von Ihnen abgesicherten Kaution entsprechend der angebotenen Summen also selbst bestimmen. Eine Kaution in Höhe von 3.500 Euro ist z.B. mit der einmalig abgeschlossenen Kaution Plus in Höhe von 3.000 Euro abgesichert. Wird die Kaution im Schadenfall einbehalten, erhalten Sie diese bis zur vereinbarten Summe erstattet.
Ist der Führerschein zum Erwerb einer Charterversicherung vorgeschrieben?
Wir setzen voraus, dass der amtlich vorgeschriebene Führerschein beim Erwerb der Charterversicherungen vorliegt.