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Häufig gestellte Fragen

Wir tun alles, um unsere Produkte transparent und unseren Service unkompliziert zu gestalten. Dennoch bleiben hin und wieder Fragen offen. Die häufigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Neue Optionen ab Juni 2023

Warum sind die Charterpakete nicht mehr zu finden?

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Pantaenius bietet die bisherigen Pakete nicht mehr an. Sie können jetzt Ihr eigenes, ganz auf Ihre Bedürfnisse zurechtgeschnittene, Charterpaket zusammenstellen. Das ermöglicht Ihnen nur die Deckungen abzuschliessen, die Sie für die geplante Reise benötigen.
Sie möchten nur die Kaution versichern, aber auch eine Auslandsreisekrankenversicherung abschliessen?
Früher ging das nicht, das ist jetzt aber möglich.
Sie haben bereits eine Jahrespolice für eine Skipperhaftfplichtversicherung?
Diese Deckung brauchen Sie dann nicht noch einmal zusätzlich abschliessen.

Wir haben bereits ein Paket gebucht und möchten uns aber jetzt gerne eine individuelle Versicherung zusammenstellen. Geht das?

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Bereits abgeschlossen Pakete können ausserhalb der Rücktrittsfrist  nicht storniert werden.
Aber Sie können trotzdem die eventuell im abgeschlossenen Paket fehlenden Deckungen ergänzend hinzufügen und einen zusätzlichen Vertrag abschliessen. Die Fristen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind dabei zu beachten.

Wird unsere Charterversicherung mit dem Wegfall der Pakete demnächst teurer?

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Grundsätzlich nicht.
Das Baukastensystem macht den Abschluss flexibler und es brauchen nur noch die Deckungen abgeschlossen werden, die auch wirklich für die Charterreise benötigt werden. 
Wir haben für die Tarifierung der einzelnen Deckungen die Erfahrung der letzten 20 Jahre und der tausenden gemeldeten Schäden genutzt, um die Prämien risikogerecht in Verbindung mit der Charterdauer und der Anzahl der versicherten Personen zu berechnen.
Bisher musste man für mehr als 10 Personen 2 oder mehr Pakete abschliessen. Das fällt jetzt weg, da bis zu 16 Personen mit einer Deckung versichert werden können. Die Prämie wird wahrscheinlich dadurch niedriger.
Sie mieten einen kleines Motorboot nur für 2 oder 3 Tage? Die Versicherungsprämie wird mit grosser Wahrscheinlichkeit deutlich geringer.
Sie buchen eine Charterreise für 3 Wochen und möchten 16 Personen versichern? Es ist wahrscheinlich, dass in diesem Fall die Prämie höher ausfallen wird. Allerdings kann diese auch auf mehr Reisende umgelegt werden.

Was hat sich mit dem Wegfall der Pakete sonst noch verändert?

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Zusätzlich zu der Flexibilität gibt es noch einige interessante Neuigkeiten:
- es können jetzt mit einer Police bis zu 16 Personen versichert werden
- es können nun Charterreisen bis zu 60 Tagen versichert werden
- direkt vor oder im Anschluss an die Charterreise gebuchte Hotelaufenthalte (Häuser, Apartments oder Ähnliches) können jetzt auch versichert werden
- die Deckungen gelten jetzt auch wenn Sie nicht das gesamte Schiff, sondern nur eine oder mehrere Kabinen gemietet haben

Allgemeine Informationen

Welche Fristen gilt es bei der Buchung einer Charterversicherung zu beachten?

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Die Kautions-, Skipperhaftpflicht-, Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung können jederzeit bis zum vertraglichen Beginn der Charterreise abgeschlossen oder dazugebucht werden.

Die Reiserücktrittsversicherung kann bis zur Übernahme des Bootes abgeschlossen werden, wenn Ihr Chartervertrag innerhalb der letzten 21 Tage vor Charterbeginn abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung immer bis 30 Tage vor Antritt der Charter möglich.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

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Der Versicherungsschutz beginnt:
- für die Reiserücktritts-Versicherung  mit dem im Versicherungsschein genannten Datum
- für die Auslandsreise-Krankenversicherung mit Grenzüberschreitung in das Ausland
- für die Unfallversicherung mit dem Beginn der Reise
- für die Kautions- und Skipperhaftpflichtversicherung mit Beginn des Chartertörns (Übernahme des gecharterten Bootes / Belegen der Kabine)

Wie lange besteht Versicherungsschutz?

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Die Deckung gilt für eine Gesamtreisedauer von längstens 60 Tagen, inklusive eventuell vor oder nach dem Chartertörn vorab gebuchten Übernachtungen, wenn Sie diese zusätzlich zum Chartertörn versichert haben. Die Kautions- und Skipperhaftpflichtversicherung sind in jedem Fall auf die Dauer des Chartertörns besschränkt.

Wann endet die Versicherung?

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Die Reiserücktritts- und Unfallversicherung enden mit Beendigung der Reise.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes.
Die Deckung für die Kautions- und Skipperhaftpflichtversicherung endet mit der Beendigung des gebuchten Chartertörns (Rückgabe des gecharterten Bootes / Verlassen der gecharterten Kabine).
Selbstverständlich enden sämtlichen Deckungen spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.

Vor Abschluss ihrer Versicherung

Wer kann den Versicherungsvertrag abschliessen / nicht abschliessen?

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Eine Charterversicherung kann nur von einem Verein (keine gewerbliche Nutzung) und von natürlichen Personen abgeschlossen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen oder Island haben. Personen mit italienischem Wohnsitz können sich nur über Pantaenius GmbH in Monaco in italienischer Sprache versichern. Seit dem Brexit können Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK) leider keine Charterversicherung mehr abschliessen, können aber versicherte Person sein.

Wenn Sie für einen Verein einen Vertrag abschliessen möchten, sprechen Sie uns bitte an.

Charterfirmen, Charteragenturen und kommerzielle Skipper können grundsätzlich keine Charterversicherung abschliessen.

Wer kann als Skipper oder Crew versichert / nicht versichert werden?

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Nur Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich (UK) haben, können im Rahmen der Reiserücktritts-, der Auslandsreisekranken- und der Unfallversicherung versicherte Personen oder der Skipper sein.

Nur bei Abschluss der separaten Kautionsversicherung ist der Wohnsitzt der versicherten Person unerheblich.
 

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, unabhängig vom Wohnort, Skipper und Crewmitglieder, die an der Charterreise nicht ausschließlich zu sportlichen oder Vergnügungszwecken teilnehmen und zum Beispiel für die Anwesenheit an Bord eine Entlohnung/Bezahlung erhalten.

Welche Nutzung des gecharterten Schiffes kann versichert werden?

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Es gilt ausschließlich die private Nutzung der Schiffes durch den Charterer zu Sport- und Vergnügungszwecken versichert. Das Chartern eines Schiffes mit dem Zweck dieses komplett oder einzelnen Kabinen des Schiffes wiederum zum Charter anzubieten ist keine private Nutzung durch den Charterer und kann somit nicht versichert werden.

Wir nehmen mit mehr als 16 Personen an dem geplanten Törn teil. Werden dann weitere Charterversicherungen benötigt?

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Es können maximal 16 Personen pro Reise versichert werden. Ein Abschluss weiterer Versicherungen für ein und dieselbe Reise ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Anzahl von zu versichernden Personen an Bord zur gleichen Zeit nie mehr als 12 betragen darf. Mehr als 12 Personen können daher nur versichert werden, wenn ein Crewwechsel stattfindet. Sollten gleichzeitig mehr als 12 Personen an dem Törn teilnehmen, gelten nur die ersten 12 auf der Crewliste genannten als versichert.

Unsere Crew ist noch nicht vollständig. Können wir unsere Charterversicherung dennoch bereits abschließen?

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Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crew können Sie bei Bekanntwerden, allerdings spätestens bis Reiseantritt, online in Ihrem LOGIN durchführen und die Crewliste somit aktualisieren.

Ist Kojencharter versicherbar?

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Ja, die Deckung besteht auch für Charterverträge, mit denen nicht das gesamte Boot gechartert wird (Kabinen- oder Kojencharter).

Wir haben nicht das gesamte Schiff, sondern nur eine oder mehrere Kabinen gemietet. Was müssen wir beachten?

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Eigentlich gibt es nichts zu beachten, sämtliche Deckungen sind gültig, ob Sie das gesamte Schiff oder nur eine Kabine gebucht haben.
Allerdings sollten Sie prüfen ob alle angebotenen Deckungen zu Ihrer Reise passen und deren Abschluss sinnvoll ist. Sollten Sie z.B. als Crewmitglied auf dem Schiff sein, würde z.B. die Skipperhaftpflicht-Versicherung Ihre Tätigkeit als Crew versichern. 

Sind Tagesgäste versicherbar?

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Nein, für Tagesgäste auf dem Boot kann kein Versicherungsschutz beantragt werden.

Muss der Versicherungsnehmer auch Skipper sein?

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Nein, dies ist nicht notwendig.

Muss der Versicherungsnehmer mit an Bord sein?

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Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht Teil der Crew sein.

Ist der Führerschein zum Erwerb einer Charterversicherung vorgeschrieben?

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Wir setzen voraus, dass der Skipper den amtlich vorgeschriebenen Führerschein besitzt.

Für welche Versicherungen wird eine Crewliste benötigt?

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Die Crewliste wird benötigt, falls Sie eine Reiserücktritts-, Skipperhaftpflicht-, eine Auslandsreisekranken- oder Unfallversicherung abschließen möchten. Nur die auf der Crewliste genannten Personen sind auch versichert.

Habe ich durch eine Mitgliedschaft im Yachtsport-Club Deutschland oder im SBV Vorteile?

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Ja, in der Tat. Als Mitglied des  Yachtsport-Club Deutschland oder des SBV erhalten Sie einen 10%igen Rabatt auf die Prämien.
Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten auf deren Internetseite ein und schließen von dort aus Ihre gewünschten Pantaenius Versicherungen für Charterer ab.

Was ist enthalten?

Sind Bergungskosten mitversichert?

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Bergungskosten von Personen sind bis zu 50.000 € im Rahmen der Unfallversicherung gedeckt. 

Sind Hotelaufenthalte vor oder nach dem Törn mitversichert?

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Kosten für Hotels, Häuser, Appartments oder vergleichbare Übernachtungen sind direkt vor und nach der Charterreise versichert, sofern Sie die Deckung für diese Übernachtungen gewünscht haben und diese in der Gesamtreisedauer enthalten sind. Vergessen Sie nicht, die entsprechende Kosten in der Summe für die Reiserücktrittsversicherung zu berücksichtigen.

Unabhängig davon:
im Rahmen der Skipperhaftpflichtversicherung werden im Falle eines durch den Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person verursachten Schadens an dem gecharterten Boot, welcher die geplante Rückfahrt in dem Charterzeitraum zu der Charterbasis oder anderem Endzielhafen unmöglich macht, nachgewiesene Kosten für Hotel- und Reisekosten an den vereinbarten Übergabeort des Bootes bis zu einer Gesamtsumme von EUR 1.000 erstattet.

Was passiert, wenn der Skipper ausfällt?

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Fällt der Skipper aus versicherten Gründen aus, ist ein Vollstorno der Charterreise versichert. 

Fällt der bezahlte Skipper aus, berechtigt das nicht zum Voll- oder Teilstorno der Charterreise.

Was passiert, wenn ein Crewmitglied ausfällt?

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Wenn ein oder mehrere Crewmitglieder aus versicherten Gründen ausfallen, sind die anteiligen Charterkosten, sowie die anfallenden Stornokosten für die individuelle An- und Rückreise und für die direkt im Anschluss vor oder nach der Charterreise gebuchten Übernachtungen in Hotels, Häusern, Apartments oder Vergleichbarem versichert.

Verlieren wir im Fall einer Unterversicherung unsere Ansprüche bei der Kautionsversicherung?

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Nein, Pantaenius verzichtet in der Kautionsversicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Anders als bei den meisten unserer Mitbewerber, können Sie die Höhe der von Ihnen abgesicherten Kaution im Rahmen der von uns angebotenen Summen also selbst bestimmen.

Was ist mit der Reiserücktrittskversicherung gedeckt?

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Grundsätzlich sind die vertraglich vereinbarten Storno- oder Rücktrittskosten bis maximal 100% der Charterreise und der dazughörigen An- und Abreise per Flugzeug, Bahn, Bus versichert.
Wenn Sie es wünschen, können Sie zusätzlich die Stornokosten für direkt vor oder nach der Charterreise gebuchte Unterkünfte (Hotels, Häuser, Appartments oder vergleichbares) versichern. Die verlängerten Reisetermine müssen Sie dementsprechend beim Abschluss der Versicherung angeben und deren Kosten in der Versicherungssumme für die Reiserücktrittsversicherung berücksichtigen.

Welche Summe sollten wir bei der Reiserücktrittsversicherung versichern?

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Addieren Sie zu dem Preis für die Charter (ohne laufende Kosten wie Benzin, Nahrung, Bordkasse etc) die An-und Abreisekosten für jede zu versichernde Person.
Zu diesem Betrag addieren Sie bitte die Kosten für die vor oder im Anschluss gebuchten Übernachtungen (Hotel, Ferienwohnung etc.), sollten Sie diese Stornokosten ebenso versichern wollen.

Der gesamte Reisepreis (Charterpreis zuzüglich Kosten für die An- und Abreise und eventuell gebuchte Unterkünfte) übersteigt 40 000 EUR. Können wir eine höhere Summe versichern?

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Das ist leider nicht möglich. 40 000 EUR ist die maximale Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung. Sie können jedoch 40 000 EUR versichern, selbst wenn Sie höhere Kosten hatten.

Können wir uns dagegen absichern, falls unser gebuchter Törn wegen einer Insolvenz des Vercharters oder der Agentur nicht stattfindet?

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Ja, den Fall, dass das von Ihnen gebuchte Boot wegen einer solchen Insolvenz nicht zur Verfügung steht, können Sie in der Reiserücktrittsversicherung optional abschließen. Hierbei besteht eine Selbstbeteiligung von 10% des Schadens.

Ist es möglich, für Schäden am gecharterten Boot die vom Vercharterer zusätzlich zur Kaution geforderte Selbstbeteiligung zu versichern?

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Ja, addieren Sie  die im Chartervertrag aufgeführten Kaution mit der ebenfalls dort aufgeführten Selbstbeteiligung, dieser Gesamtbetrag ist dann die max. Deckungssumme, die Sie in der Kautionsversicherung versichern können.

Nach Abschluss ihrer Versicherung

Können wir unsere Charterversicherung stornieren?

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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, hierzu wird auf Nr. 6 der Allgemeinen Kundeninformation verwiesen.

Können wir unsere Deckungen nach Abschluss ändern?

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Einzeldeckungen können nicht gekündigt oder geändert werden. Die Deckungen werden mit einem Baukastensystem zusammengefasst und bilden eine Einheit.
Sie möchten eine Einzeldeckung doch nicht mehr? Ihre Charterversicherung muss in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss komplett widerrufen und neu abgeschlossen werden.
Haben Sie eine Deckung (zum Beispiel die Unfallversicherung) nicht sofort abgeschlossen, können Sie diese auch noch zu einem späteren Zeitpunkt als separaten Vertrag abschliessen. Die Fristen zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sind dabei zu beachten.

Können wir die Crewliste noch während der Reise ändern?

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Nein. Alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen der Crew können lediglich vor Reiseantritt online in Ihrem LOGIN durchgeführt werden.
Füllen Sie die Crewliste für Ihre Police vollständig aus. Nur namentlich benannte Crewmitglieder gelten als versichert.

Wir haben ein Charterversicherung für 2-8 Personen gebucht, möchten aber die Anzahl erhöhen?

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Leider ist aus technischen Gründen eine Änderung der Verträge weder online noch offline möglich. Sie müssen den kompletten Versicherungsvertrag identisch mit allen ursprünglich gewählten Deckungen und natürlich mit der berichtigten Personenzahl neu abschliessen und auch bezahlen. Nach Abschluss des neuen Vertrags müssen Sie Pantaenius unbedingt schriftlich über die Änderung informieren, damit wir den ursprünglichen Vertrag stornieren und dem Versicherungsnehmer per Überweisung auf ihr/sein Bankkonto die zuerst gezahlte Prämie erstatten können. Eine Gutschrift auf die zur Zahlung genutzten Kreditkarte ist nicht möglich.

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