Welche Fristen gilt es bei der Buchung einer Charterversicherung zu beachten?
Der Versicherungsschutz kann nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Chartervertrages oder bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn beantragt werden. Die separate Kautionsversicherung „Kaution Plus“ kann bis zum Beginn der Reise abgeschlossen werden.
Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz für die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum, in der Auslandsreise-Krankenversicherung mit Grenzüberschreitung in das Ausland, in allen anderen Fällen mit dem Beginn der Charterreise.
Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Die Deckung gilt für den Skipper und maximal neun Crew-Mitglieder für einen Törn von längstens 28 Tagen.
Wann endet die Versicherung?
In der Auslandsreise-Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer von maximal 28 Tagen. In den übrigen Sparten endet der Versicherungsschutz mit der Beendigung des gebuchten Chartertörns.
Wer ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Versicherbar sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich (UK), Norwegen oder Island haben.
Keine Versicherungsnehmer können aus fiskalischen/rechtlichen Gründen Personen mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich (UK), in Italien bzw. italienischer Staatsbürgerschaft sein. Diese können jedoch als Crewmitglieder oder Skipper mitversichert werden. Es gilt ausschließlich die private Nutzung der Yacht durch den Charterer versichert. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Skipper, welche an dem Törn nicht ausschließlich zu sportlichen oder Vergnügungszwecken teilnehmen.
Kann ich meine Charterversicherung stornieren?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, hierzu wird auf Nr. 6 der Allgemeinen Kundeninformation verwiesen.
Kann ich mein Charterpaket nach Abschluss wechseln?
Ihre Charterversicherung muss in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden. Nur dann können Sie ein anderes Paket auswählen. Ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich.
Wir nehmen mit mehr als zehn Personen an dem geplanten Törn teil. Werden dann weitere Charterpakete benötigt?
In einem Charterversicherungspaket können ein nicht gewerblicher Skipper und max. neun Crewmitglieder versichert werden. Sollen mehr als diese zehn Personen versichert werden, ist dies nur durch den Abschluss eines zusätzlichen Charterpaketes möglich. Gern können Sie dazu verschiedene Pakete kombinieren.
Bitte beachten Sie: Die Deckungssummen der Reiserücktrittskosten-, Kautions-, und Skipperhaftpflichtversicherungen werden dann addiert; bei der Reiserücktrittskostenversicherung ist die max. Gesamtsumme jedoch EUR 40.000. Versicherungssummen, die über diesem Wert liegen, können über unsere Pakete nicht versichert werden.
Der Anteil der einzelnen Personen an den Charterkosten wird nach dem Pauschalsystem ermittelt, ist in der Gesamtsumme aber auf die Deckungssumme des jeweiligen Paketes beschränkt.
Kann ich die Crewliste noch während des Törns ändern?
Nein. Alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können lediglich bis einen Tag vor Reiseantritt online durchgeführt werden. Füllen Sie die Crewliste vollständig aus. Nur namentlich benannte Crewmitglieder gelten als versichert.
Meine Crew ist noch nicht vollständig. Kann ich mein Charterpaket dennoch bereits abschließen?
Ja, alle Ergänzungen, Änderungen und Streichungen in der Crewliste können bis einen Tag vor Reiseantritt jeweils bei Bekanntwerden online durchgeführt werden.
Ist Kojencharter versicherbar?
Nein, die Deckung besteht ausschließlich für Verträge, mit denen die gesamte Yacht gechartert wird (keine Kojencharter).
Sind Tagesgäste versicherbar?
Nein, für Tagesgäste kann kein Versicherungsschutz beantragt werden.
Muss der Versicherungsnehmer auch Skipper sein?
Nein, dies ist nicht notwendig.
Muss der Versicherungsnehmer mit an Bord sein?
Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht Teil der Crew sein.
Sind Bergungskosten mitversichert?
Die Bergungskosten sind über die Skipperhaftpflicht-Versicherung abgedeckt, wenn es sich um einen gesetzlichen Haftpflichtanspruch handelt. Bitte bedenken Sie hierbei, dass es sich bei der Skipperhaftpflicht-Versicherung um eine sogenannte Subsidiärdeckung handelt; d.h., sie greift erst, wenn andere Versicherungen wie insbesondere die Haftpflicht-Versicherung des Schiffes nicht greifen.
Sind Hotelaufenthalte vor oder nach dem Törn mitversichert?
Hotelaufenthalte sind weder vor noch nach dem Törn versichert. Nach Schäden werden Hotel- und Transportkosten jedoch bis zur Höhe von 1.000 Euro erstattet.
Was passiert, wenn der Skipper ausfällt?
Fällt der Skipper aus versicherten Gründen aus, ist ein Vollstorno der Charterreise versichert. Bei Ausfall eines Co-Skippers gilt dies nur, wenn ein solcher wie in Griechenland gesetzlich vorgeschrieben ist, er auf der Crew-Liste als Co-Skipper benannt wurde und die Charter ansonsten nicht angetreten werden kann. In beiden Fällen sollte versucht werden, einen Ersatz zu benennen.
Was passiert, wenn Crewmitglieder ausfallen?
Fallen ein oder mehrere Crewmitglieder aus, sind die anteiligen Charterkosten sowie die Stornokosten der An-und Abreise versichert.
Verliere ich im Fall einer Unterversicherung meine Ansprüche bei der Kautionsversicherung?
Nein, Pantaenius verzichtet in der Kautionsversicherung auf den Einwand der Unterversicherung. Anders als bei den meisten unserer Mitbewerber, können Sie die Höhe der von Ihnen abgesicherten Kaution entsprechend der angebotenen Summen also selbst bestimmen. Eine Kaution in Höhe von 3.500 Euro ist z.B. mit der einmalig abgeschlossenen Kaution Plus in Höhe von 3.000 Euro abgesichert. Wird die Kaution im Schadenfall einbehalten, erhalten Sie diese bis zur vereinbarten Summe erstattet.