Yacht-Kasko-Versicherung
Die Pantaenius Yacht-Kasko-Versicherung deckt den Totalverlust sowie Teilschäden an der eigenen Yacht.
Ihre Vorteile
Bergung? Kein Problem!
Im Fall einer Bergung oder Wrackbeseitigung werden die Kosten ohne Summenbegrenzung und Selbstbeteiligung übernommen.
Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit
Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000 Euro wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Transport und Lager
Land- und Flusstransporte Ihrer Yacht sind versichert. Ebenso Slip- und Kranvorgänge, Winterlager-, Werft- und Reparaturaufenthalte. Seetransporte sind subsidiär mitversichert.
Maschinenklausel
Volle Maschinendeckung möglich!
Inspektionskosten inklusive
Sie hatten mit Ihrem Schiff eine Grundberührung. Die notwendigen Inspektionskosten werden ohne Selbstbeteiligung für Sie übernommen; unabhängig davon, ob ein Schaden festgestellt wird.
Schnelle Pannenhilfe
Für Hilfe in Notfallsituationen, z. B. Schleppen zur nächsten Werft oder die Lieferung von Treibstoff und Ersatzteilen, werden die Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernommen.
Fahrtgebiet
Eine Erweiterung des Fahrtgebietes auf Ihre individuellen Wünsche ist jederzeit möglich. Gelegentliches Überschreiten des vereinbarten Fahrtgebietes ist automatisch mitversichert.
Inventar und Ausrüstung
Inventar und Ausrüstung sind an gesicherten Orten, auch außerhalb der Yacht, und während des Winterlagers mitversichert.
FAQ
Ich habe mein Schiff verkauft. Was passiert mit meinen Verträgen?
Sollten Sie Ihr Schiff verkauft haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend durch Zusendung eines Kaufvertrages oder Übergabeprotokolls per Post oder Email mit. Ihre Verträge werden dann zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs aufgehoben und abgerechnet.
Kann der Käufer die Verträge übernehmen?
Eine direkte Übernahme der Verträge ist nicht möglich. Im Fall einer vorhandenen Yacht-Kasko-Versicherung besteht für den Erwerber für die Dauer von einem Monat ab Eigentumsübergang Versicherungsschutz als vorläufige Deckung. Für die Kasko-Versicherung gilt der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis, höchstens jedoch die bisherige Versicherungssumme (Feste Taxe). Der Käufer erhält außerdem eine Versicherungsempfehlung und kann somit neue Verträge abschließen.
Wie ist mein Trailer mitversichert?
Dauerhaft zum Schiff gehörende Trailer und Lagerböcke sind über die Kasko-Versicherung automatisch mitversichert.
Mein Trailer ist jetzt automatisch mitversichert, muss ich eine extra Summe ausweisen?
Ja, um im Fall eines Totalverlusts von Schiff und Trailer ausreichend abgesichert zu sein, sollte eine separate, zusätzliche Versicherungssumme für den Trailer ausgewiesen werden.
Wir konnten noch nicht alle Ihre Fragen beantworten?
Bitte besuchen Sie unseren FAQ Service-Bereich. Hier haben wir alle wichtigen Fragen und die dazugehörigen Antworten für Sie bereitgestellt. Falls Sie die gewünschten Informationen nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne!