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24.03.2025
Prävention | Im Notfall

Unbemanntes Schiff in Not - was tun?

Helfen oder lieber die Finger davonlassen? Eine Frage, die Weltumseglerin Mareike Guhr für sich selbst klar beantwortet. Obwohl die rechtliche Lage je nach Unfall-Ort und Flagge des gefährdeten Schiffes variiert.

Es weht seit morgens auflandig und kräftig. In Spitzen bis 35 Knoten. Ich habe viel Kette gesteckt, kann aber meinen Anker nicht checken. Das Wasser ist aufgewühlt und tief und der Ankergrund ist durchsetzt mit Korallenköpfen. Mir ist nicht wohl dabei. 

Wir sind mitten im Pazifik, Französisch-Polynesien. Ich ankere an einem unangenehmen, aber leider nicht vermeidbaren Ankerplatz vor einem Dorf. Meine Crew geht heute von Bord und fliegt von hier aus nach Hause. Ich beobachte die Position meines Schiffes genau und lasse es nur ungern und auch nur kurz alleinengen.

Mir fällt auf, dass der Einrümpfer vor mir nicht mehr dort liegt, wo er am Vortag noch war, sondern näher gerückt ist. Ich fahre hin und rufe, klopfe, versuche Kontakt aufzunehmen, es ist aber keiner an Bord.

Als ich meine Crew an Land bringen will, halte ich kurz bei einem anderen Nachbarn und berichte von der veränderten Position des vor mir liegenden Schiffes. Als wir hingucken, driftet der Einrümpfer plötzlich seitwärts. Schnell diskutiere ich mit meinem amerikanischen Nachbarn, was zu tun ist. Ich habe Gepäck und Crew im Dinghy. Er hat Bedenken. Ich fahre los. Er nicht.

Ich mache mein Dinghy an dem fremden Schiff fest und springe an Bord. Eine alte Northwind. Wo ist hier denn nur der Motorstarter? Die aufragenden Korallenköpfe sind nicht mehr weit. Schließlich finde ich den Schlüssel und halte kurz inne: Kann ich was kaputt machen? Viel Zeit bleibt mir nicht. Ich starte den Motor und suche die Schaltung. Lenkradschaltung – hatte ich auch noch nie. Ich probiere es einfach aus – und drehe an dem schwergängigen Rad. Soviel Widerstand? Egal, es bleibt keine Zeit. Langsam schiebe ich den Bug in den Wind und stabilisiere das Schiff. 

Unglücklicherweise hängt an der Ankerkette noch ein „Float“ mit langer Leine. Immer, wenn ich den nicht mehr sehen kann, werde ich nervös, denn in dieser Situation wäre eine Leine in der Schraube das klare Aus. Nun kommt doch der amerikanische Nachbar mit seinem Dinghy an und fragt, ob er helfen kann. Irgendwann scheint der Anker wieder zu halten und die Northwind stabilisiert sich ohne Motorhilfe. Durchatmen.

Mein Nachbar nimmt mein Dinghy samt durchweichter Crew und fährt damit an Land. Ich mache den Motor aus. Aber die Gedanken rasen weiter. Ich versuche über verschiedene Plattformen, WhatsApp-und Facebook-Gruppen, den Eigner ausfindig zu machen. An Land durchsucht der Amerikaner die Cafés und Snackbars. Ohne Erfolg.

Plötzlich spüre ich einen Ruck. Das Schiff dreht sich wieder seitwärts und treibt schnell. Motor wieder an und kurz vor dem näherkommenden Korallenriff drehe ich das Schiff erneut in den Wind. Puh, das war knapp. Langsam wird das hier anstrengend.

Nach einer gefühlten Ewigkeit sehe ich ein Dinghy von Land heranrauschen. Der Eigner samt Familie steigt an Bord. Geschockt, dankbar und leicht überfordert mit der Situation. Ich steuere, während die Eigner vorne die Kette einholen Sie ist nur noch mit dem Schaft des Ankers verbunden. Die Schaufel des CQR-Ankers ist weg. Wir machen an einer privaten Mooringboje fest. Gut drei Stunden, nachdem ich mein Schiff alleine gelassen habe, fahre ich endlich erschöpft zurück zur Moana.

Elf Jahre zuvor im Nachbaratoll Fakarava: Der Ankerplatz vor dem Dorf liegt auch in einem mit Korallen gespickten Gebiet. Es ist abends, dunkel und plötzlich hören wir einen Funkspruch: „Yacht driftet, ist jemand an Bord?“ Ich gucke raus und sehe ein wanderndes Licht. Die Eigner sind wahrscheinlich aufgewacht.

Fünf Minuten später wieder die Frage über Funk: „Jemand an Bord?“ Scheinbar ist doch keiner da. Wir besprechen uns mit den anderen Yachten per Funk: Ins Dinghy steigen, helfen und das eigene Schiff bei dem Wind alleine lassen? Zudem mit dem verletzlichen Dinghy im Dunkeln zwischen den Korallen rumdüsen? Ich zögere. Wir sind zu zweit, und einer könnte auf unser Schiff aufpassen – aber alleine im Dinghy ist es zu gefährlich.

Also zu zweit los. Wir versuchen mit fünf Dinghies, das unbemannte Schiff zu retten, bis Ian, der an Bord geklettert ist, um unsere Leinen festzumachen, ruft: „Wenn ihr weiter zieht wird sie sinken, das Loch ist schon zu groß.“ Wir hatten zu lange gewartet, das Schiff saß schon auf dem Riff. Die Eigner kamen eine Stunde später völlig ahnungslos zurück von einer Dinnerparty bei Freunden. Ihr Zuhause ein Totalschaden – mitten im Nirgendwo. Die Reise war zu Ende.

Den Schock der damaligen Situation hatte ich neulich vor Augen und habe daher vielleicht weniger gezögert als mein amerikanischer Kollege. Ihn hat vor allem die Angst vor Haftungsansprüchen davon abgehalten, an Bord zu gehen. Die Rechtslage ist vorab nicht einzuschätzen, da nicht nur die Flagge des Schiffes, sondern auch dessen Versicherung ausschlaggebend ist.

Es gibt auch andere Szenarien, die abschreckend sein können. So wie bei einem Freund, dem Diebstahl unterstellt wurde, nachdem er ein fremdes Schiff vor dem Abtreiben bewahrt hat. Er sah sich wilden Beschimpfungen und Unterstellungen des Eigners ausgesetzt, anstatt Dankbarkeit zu erhalten.

Schiffe geraten in Gefahr und es ist keiner an Bord – solche Fälle gibt es immer wieder. Auch in der heimischen Marina beobachten wir Yachten, die akut geschützt werden müssen. Was, wenn ich die Leinen des Nachbarbootes fester zurre, damit es nicht an den Steg schlägt, dadurch aber das Schiff beschädigt wird? Was, wenn ich an Bord eines Schiffes klettere, um die Rollfock zu sichern, die sich selbstständig macht – und ich dabei das Schiff beschädige oder mich selbst verletze?

Jan von der Bank, Contender-Ass und Bootsbauer, hat nicht nur über die Sturmflutnacht 2023 und seinen Einsatz in Schilksee geschrieben, sondern auch eine ganz klare Meinung dazu: 

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Ich habe keine Angst vor den Konsequenzen, wenn ich versuche, Eigentum zu retten. Viele Schiffe waren unzureichend gesichert. Ich bin daher ohne zu zögern auf fremde Yachten gegangen und habe Leinen gedoppelt, und dort eingegriffen, wo auch andere Schiffe gefährdet wurden.

Auch meine Meinung dazu ist klar. Ich sehe es als meine moralische Pflicht an, einzugreifen. In solchen Situationen setzt mein Instinkt ein und sagt: Wir müssen Schäden vermeiden, sofort – das ist selbstverständlich. Seeleute helfen einander. Das ist einfach so. Ich habe keine Zeit, über Konsequenzen nachzudenken und muss schnell handeln. Mein Schiff ist mein Lebensmittelpunkt, mein Zuhause und für mich enorm wichtig und schützenswert. Das gilt für meinen Nachbarn genauso. Ich würde mir immer wünschen, dass meinem Schiff ohne zu zögern geholfen wird, wenn ich nicht an Bord bin.

Rechtlich gesehen: Was passiert, wenn ich bei der Rettungsaktion Schaden verursache?

Vorab zusammengefasst: Eine einheitliche, international gültige Antwort gibt es leider nicht. Die Lage variiert je nach Land und Flagge der Schiffe. „Die Rechtslage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Multiple Rechtsordnungen der Welt sind hier denkbar und die können wir nicht alle pauschal erfassen“, sagt Gunnar Brock aus der Rechtsabteilung von Pantaenius. Aber wenn wir mal vom deutschen Zivilrecht ausgehen, das auch vielfach exportiert wurde, so dass viele Rechtsgedanken gleich oder ähnlich betrachtet werden, dann gilt folgendes:

 

1. Die vertragliche Ebene

Hier gilt, was zwischen dem Eigner und seiner Versicherung vereinbart wurde – also der Versicherungsvertrag. Bei der Haftpflichtversicherung von Pantaenius ist jeder mitversichert, der mit Einverständnis des Eigners handelt. In der Kaskoversicherung ist das Schiff selbst gegen Schäden versichert. Die Leistungen der unterschiedlichen Anbieter von Yachtversicherungen können sich allerdings stark unterscheiden. Daher kommt es auch immer auf den Inhalt der jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

 

2. Die gesetzliche Ebene

Zunächst einmal gilt an Bord das Recht des Landes, dessen Flagge das Schiff rechtmäßig führt. 

Internationales Privatrecht besagt jedoch: Es gilt vorrangig das Recht des Ortes, an dem der Schaden entsteht. Aber hier ist keine Sicherheit gegeben, denn wenn ich ein Schiff schädige und der amerikanische Eigner verklagt mich in Amerika, dann wird im Zweifel dortiges Recht greifen, so Gunnar Brock.

Das deutsche Recht sagt: „Wer das Geschäft für einen anderen besorgt, gilt als privilegiert“ – will heißen: Wer in einer Notsituation im Sinne des Eigners handelt, ist im Recht und nicht haftbar, außer er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Doch was ist, wenn mir selbst etwas passiert? „Das ist in Fällen der Hilfeleistung die Frage nach den Zufallsschäden, für die die Haftpflichtversicherung des Eigners greift.“ 

 

Fazit: Wir können vorab nicht wissen, ob wir im Schadensfall haftbar gemacht werden. Das hängt – vor allem international – von vielen Faktoren ab, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Der gesunde Menschenverstand sagt aber, das wir uneigennützig helfen, so gut wir können. Wenn wir das deutsche Recht zugrunde legen, sind wir geschützt. Auch mein amerikanischer Nachbar sagte nach der erfolgreichen Aktion, er würde beim nächsten Mal weniger hadern.

 

Also: Save the boat! Bitte helfen und nicht zaudern! Ob es nun eine Liveaboard-Yacht ist, ein teurer Racer oder ein in mühevoller Handarbeit gefertigtes Holzschiff. Nicht nur für mich hat ein Schiff weit mehr als nur einen materiellen Wert.

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