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04.02.2020
Prävention | Navigation & Seefahrt

Leistung ist nicht alles

Wie viel PS sind genug und wann wird es für Boot und Skipper zu viel? In Europa regelt diese Frage bei Sportbooten bis 24 Meter die Sportbootrichtlinie. Das Eignerhandbuch, bei Booten mit Außenborder auch das Herstellerschild und vor allem die Konformitätserklärung liefern neben Informationen zu maximaler Zuladung und Personenzahl auch die maximal zugelassene Motorleistung. Axel zu Putlitz-Lürmann, Leiter der Schadenabteilung bei Pantaenius, weiß warum.

Risiko: Übermotorisierung

Alle Sportboote zwischen 2,50 und 24 Metern, die nach dem 15.06.1998 erstmalig im EU Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden, sind CE-pflichtig. Die entsprechende Sportbootrichtlinie verpflichtet Hersteller zur Einhaltung bestimmter Mindeststandards und bietet Eignern neben dieser Gewissheit auch einige handfeste Informationen zur Belastbarkeit ihres Bootes in Bezug auf Zuladung, Personen an Bord oder der maximalen Motorleistung. Häufig finden sich diese Informationen gut sichtbar auf der sogenannten Herstellerplakette, in jedem Fall jedoch im Eignerhandbuch oder der Konformitätserklärung. Nicht nur Gebrauchtbootkäufern legt Axel zu Putlitz-Lürmann einen Blick in diese Dokumente nahe:

„Eine Übermotorisierung kann aus den verschiedensten Gründen zum Risiko für Mensch und Material werden“, weiß der Leiter der Pantaenius Schadenabteilung. „Zunächst einmal steigt mit zunehmender Motorleistung in der Regel das Gewicht, das auf dem Heck eines Sportbootes lastet und zu einer Vertrimmung führt. Damit reduziert sich die Flutungshöhe des Bootes, aber auch die Fahreigenschaften verändern sich. Kurvenverhalten, Gleitfahrt und das kursgerechte Aufstoppen sind bei einer deutlichen Übermotorisierung in der Regel weitaus schwieriger zu beherrschen.“

Neben der Gefahr für Personen an Bord, die sich aus den veränderten Fahreigenschaften ergibt, existiert ein nicht zu unterschätzendes Risiko für das Boot selbst. Denn selten ist dieses auf das Mehrgewicht oder Leistungspotential eines deutlich größeren Motors ausgelegt: „Mit steigender Geschwindigkeit wachsen auch die Kräfte, die auf den Spiegel oder, im Falle eines Innenborders, auf das Motorfundament einwirken. Auch Spanten und Stringer werden weitaus stärker belastet, denn der auf die Außenhautbeplattung einwirkende Wasserdruck steigt exponentiell zur Geschwindigkeit des Bootes. Überschreitet man die zugelassene Motorenleistung, steigt dementsprechend auch die Gefahr struktureller Schäden. Wird im Schadenfall dann eine kausale Beziehung zwischen der Übermotorisierung und dem Schaden festgestellt, kann dies bedeuten, dass die Versicherung eine Regulierung ablehnt.“

Übrigens: Der Austausch eines Bootsmotors ist in jedem Fall beim Versicherungspartner zu melden und in die Police zu übernehmen. Auch, wenn keine Anpassung der Prämie erforderlich ist. Sonst ist der Versicherungsschutz unter Umständen gefährdet.
 

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