Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche, die sich aus der Beschäftigung von bezahlter Crew an Bord ergeben und für die der Arbeitgeber haftbar gehalten werden kann.

Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche, die sich aus der Beschäftigung von bezahlter Crew an Bord ergeben und für die der Arbeitgeber haftbar gehalten werden kann.