Charterversicherung mit separater Yacht Kautionsversicherung
Wer bereits in der Karibik oder der Südsee gechartert hat, der ist aller Wahrscheinlichkeit nach vertraut damit, wie schnell Kautionssummen für Charteryachten viele tausend Euro betragen können. Selbst wenn nur ein kleinerer Lackschaden während der Yachtcharters entsteht, wird zunächst häufig die gesamte Kaution einbehalten. Damit der Yachturlaub dennoch nicht an der Kautionssumme scheitert, hat Pantaenius eine separat abschließbare Yacht Kautionsversicherung entwickelt.
Diese kann einzeln oder ergänzend zu unseren bekannten Versicherungspaketen für Charterer gebucht werden und lässt sich nahezu unbegrenzt aufstocken. Sie ersetzt die Kaution, sobald die Charterfirma die Kautionssumme wegen eines Schadens einbehält.
In drei unserer vier Komplettlösungen für Charterer ist die Charterkautionsversicherung bereits integriert. Darüber hinaus bieten die Pakete je nach gewünschtem Umfang eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Skipperhaftpflicht sowie eine Insassenunfall- und eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gegen eine geringe Erhöhung der Versicherungsprämie kann die Reiserücktrittsversicherung auch ohne Selbstbeteiligung gebucht werden.
Warum muss ich meinen Törn versichern?
Als Charterskipper oder Crewmitglied auf einem Chartertörn ist man häufig von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Charteragentur und Flottenbetreiber sind in der Regel eingespielte Teams, immer wieder kommt es jedoch bereits hier zu Problemen. Einbehaltene Chartergebühren oder schlecht organisierte Flottenbetreiber können den Traumurlaub schnell platzen lassen. Auch wenn ein wichtiges Crewmitglied erkrankt oder aus anderen Gründen nicht am Charterurlaub teilnehmen kann, stehen häufig Törn und damit verbundene Kosten für die gesamte Gruppe auf dem Spiel. Damit Sie die Zeit an Bord entspannt genießen können, haben wir Versicherungslösungen entwickelt, die das persönliche Risiko für alle Beteiligten minimieren.
Die Skipper Haftpflichtversicherung etwa, kann zwar das Seewetter nicht beeinflussen, deckt jedoch Schäden an der gecharterten Yacht, die durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden und zu deren Behebung der Skipper durch die schiffseigene Kaskoversicherung in Regress genommen wird. Bestens abgesichert sind Sie auch für den Fall, dass der Vercharterter Ihnen gegenüber die Kosten eines Folgeschadens aufgrund entgangener Chartergebühren geltend macht, denn die Charter Folgeschadenversicherung ist standardmäßig in allen Pantaenius Charterpaketen integriert.
Brauche ich einen Sicherungsschein?
Nein, Pantaenius bietet neben der separat abschließbaren Yacht Kautionsversicherung einen weiteren Vorteil für Charterer: die Charterpreisabsicherung. Diese Kundengeldabsicherung ist in jeder unserer Reiserücktrittskostenversicherungen und somit in jedem Charterpaket von Basis bis Premium enthalten. Der Sicherungsschein, den einige Agenturen ausstellen, benötigen Sie nicht länger. Dieser wird oft als kostenloser Service beworben, die tatsächlichen Kosten werden jedoch häufig auf den Charterpreis bzw. die Agenturgebühr übertragen. Zudem bieten längst nicht alle Charteragenturen den Sicherungsschein an. Kunden bekommen in diesem Zusammenhang häufig suggeriert, dass eine entsprechende Agentur automatisch weniger verlässlich sei. Tatsächlich kann der Grund auch darin liegen, dass eine Charteragentur nicht bereit ist für diese Art der Absicherung zu zahlen und diese Kosten auf den Kunden umzuleiten. Mit der Pantaenius Charterpreisabsicherung ist dies für den Charterskipper nun ohnehin kein Problem mehr, denn die Zahlungsunfähigkeit der Charteragentur oder des Flottenbetreibers sind automatisch mitversichert.
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