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Der Standard für jeden Eigner: Die Bootshaftpflichtversicherung

Wofür eine Bootshaftpflicht, wenn man doch ohnehin eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Diese Frage stellen sich insbesondere Neueinsteiger in der Welt des Wassersports und sind dabei gut beraten, den Tipps eines Versicherungsexperten zu folgen.

Denn auch wenn die Bootsversicherung in Deutschland nicht verpflichtend abgeschlossen werden muss, haften Bootseigner mit Ihrem kompletten Vermögen für Schäden, die sie schuldhaft durch die Nutzung ihres Schiffes einem Dritten zufügen. Solche Haftpflichtansprüche können sich aus verschiedensten Szenarien ergeben, werden jedoch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine separate Bootshaftpflicht ist deshalb dringend notwendig und jedem Eigner, unabhängig vom Wert des Bootes, zu empfehlen.

Kaskoversicherung

Neben der Haftpflichtversicherung lohnt sich in fast allen Fällen der Abschluss einer Kaskoversicherung. Diese deckt Schäden am Boot selbst und, je nach Bedingungswerk, auch Bergungs- oder Inspektionskosten.

Pantaenius versichert Boote und Yachten auf Grundlage einer Allgefahren-Deckung und bietet darüber hinaus einen festen Versicherungswert, der im Falle eines Totalschadens erstattet wird. Dieser Festwert kann nicht bestritten werden, da er als Neuwertversicherung formuliert ist.

Viele Anbieter auf dem Markt werben mit ähnlichen Konditionen, Eigentümer sollten sich jedoch vor besonders günstigen Bootsversicherungen hüten. Wie so oft steckt der Teufel im Detail. Angesichts sinkender Marktpreise für Gebrauchtboote bedeutet ein Abzug des Marktwertes im Falle eines Totalverlustes in der Regel einen erheblichen finanziellen Verlust. Anstatt den Marktwert zu berücksichtigen, sollten sich die Yachteigner nach Möglichkeit auf einen festen Betrag in ihrer Versicherungspolice einigen, der im Falle eines anrechenbaren Totalschadens ohne Abzug des aktuellen Marktwertes gezahlt würde und somit die Refinanzierung eines gleichwertigen Bootes ermöglicht.

Je nach Alter und Zustand des Schiffes kann Ihnen der Versicherer jedoch auch empfehlen, den aktuellen Marktwert zu decken, da die Prämie einer auf dem Wiederbeschaffungswert basierenden Versicherung nicht nur den Totalschaden, sondern auch Teilschäden abdeckt. Ist der Wert des Bootes jedoch bereits unter einem bestimmten Niveau, lohnt sich die Prämie für eine solche Kaskoversicherung nicht mehr.

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Beachten Sie Ausschlüsse und das "Kleingedruckte"

Wenn es um Ausschlüsse geht, sollten Yachteigner einen genauen Blick darauf werfen. Ein Beispiel: Abrieb oder normale Abnutzung sind grundsätzlich von der Kaskoversicherung ausgeschlossen. Aber was ist mit Folgeschäden? Wenn der Mast durch eine alte Saling bricht, ist der Bruch des Mastes ein Folgeschaden. Dies wird von vielen Versicherungen nicht abgedeckt.

Verpflichtungen der versicherten Person

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, verpflichtet sich, im Schadensfall bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die beiden wichtigsten: sofortige Meldepflicht und Maßnahmen zur Schadensminderung.

Viele Versicherungsnehmer melden einen Schaden nicht sofort bei ihrer Versicherung. Praktisches Beispiel: Ein Kunde meldet eine Grundberührung. Der Sachverständige stellt auch Schäden durch eine frühere Grundberührung fest, die der Eigentümer für zu unerheblich hielt, um sie zu melden. Jetzt muss berechnet werden, welcher Schaden alt und welcher neu ist. Es ist nicht immer klar, ob ein Schaden schwerwiegend ist oder wie Folgeschäden vermieden werden können. Daher sollten Sie sich immer sofort mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Einfach nichts zu tun, ist die schlechteste Entscheidung.

Wie gut ist Ihr Versicherungspartner?

Was ein Versicherer wirklich kann, wird leider erst enthüllt, wenn es schon zu spät ist. Nicht jede Versicherungsgesellschaft ist im Schadenfall rund um die Uhr erreichbar oder kennt die örtlichen Gegebenheiten. Ohne eine entsprechende Infrastruktur im Bereich der Schadenbearbeitung wird die kleinste Reparatur für den Kunden zur Geduldsprobe. Daher sollten sich die Eigentümer vor Vertragsabschluss über die Leistungsfähigkeit der Schadenabteilung informieren. Wenn z.B. die Schadenabteilung an einen Dritten ausgelagert wurde. Das Letzte, was Skipper im Schadensfall erleben wollen, ist ein Telefonat mit einem überlasteten Call Center.

Pantaenius unterhält ein Netzwerk von mehr als 35.000 Kontakten zum Schutz seiner Kunden, die in Notfällen auch in den entlegensten Gebieten helfen können. Die hauseigene Schadenabteilung arbeitet 365 Tage im Jahr und ist 24 Stunden am Tag erreichbar.

Zu guter Letzt

Niemand sollte vermeiden, die Versicherungsbedingungen zu lesen. Der Versicherungsnehmer sollte auf mindestens vier Aspekte achten:

  • Gegenstand: Was ist wo und gegen was versichert?
  • Ausnahmen: Was ist nicht versichert?
  • Verpflichtungen: Welche Verpflichtungen hat die versicherte Person?
  • Versicherter Wert: Welcher Betrag wird ausgezahlt?
Blitzschutz

Aus heiterem Himmel - Blitzschutz auf Yachten

Während die Anwendung von Blitzschutzanlagen zum Beispiel für Gebäude weit verbreitet ist, steckt sie in der Sportschifffahrt noch in den Kinderschuhen. Anders als in der Berufsschifffahrt oder bei Großyachten, die nach Klasserichtlinien gebaut werden, verfügen Serienyachten in der Regel über keinen speziellen Schutz. Verbindliche Normen und Richtlinien für Blitzschutzanlagen auf Yachten gibt es nicht. Es liegt also am Eigner selbst, sich um entsprechende Schutzvorrichtungen zu kümmern.

Wartung und Pflege

Bootsmotoren und Antriebe - auf die richtige Wartung und Pflege kommt es an

Bootsmotoren brauchen viel Fürsorge, um sie dauerhaft am Laufen zu halten. Gerade ältere Motoren werden häufig aus unterschiedlichsten Gründen vernachlässigt. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, entfällt auch der Zwang, sich an vorgeschriebene Wartungsintervalle halten zu müssen. Manchmal wird auch einfach lieber in Schönheitsreparaturen oder neue technische Raffinessen investiert als in die Wartung und Pflege des Motors.

PANTAENIUS - ein zuverlässiger Partner
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